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Alt 03.12.2008, 18:45   #11
opppa
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Ich halte das für unnötig!

Es wäre möglich, den einfluß der (heutigen) Wahlviehs zu verbessern, wenn man - meinetwegen - die Bundestagsabgeordneten für 5 Jahre wählen würde (Damit sich das dann auch bei der Abgeordnetenversorgung lohnt).

Zum Ausgleich dafür müssen sich aber in jedem Jahr 20% der Abgeordneten wieder einer Wahl stellen!
Das würde die Chancen für Extreme Parteien beschränken und die jeweils regierenden Parteien zu der Überlegung zwingen, ob es besser ist, die Interessen ihrer Wähler oder die der Wirtschaftslobby vertreten!

:irre:
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Alt 03.12.2008, 22:30   #12
munichangelika
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Und Hitler hat das auch schon so gesagt. Ich meine dass er es für unnötig hält das Volk entscheiden zu lassen, solange er entscheiden kann. Und auch heute werden noch die Richter von den korrupten Politikern eingesetzt, die sich damit selbst schützen und so unangreifbar machen. So kann manauch heute keinen zur Verantwortung ziehen - leider.

Ich denke dass das das eigentliche Problem ist, man kann machen und tun, was einem gefällt, weil man kann nie schuldig gesprochen werden. Zur Not kann man zurcktreten und das wars. Was soll also schon passieren, wenn ich als Politiker gegendas Wohl des Vokes regiere. Ich kann mir ja die Richter selbst ins Amt setzen, was solls. Schönes Schlamassel. Und das war wohl einer der warum wir unsere leidenszeit unter Hitler in den Geschichtsbüchern und in der Leidenschronik der Weltgeschichte geschrieben haben. Aber wir warten lieber wieder mal ab, ob und wie viel Leid wir noch anrichten können. Denke ich mal. Eben genaus so wie damals. Ich will jetzt nicht unsere Zeit mit der damaligen vergleichen, nur es sind die gleichen Umstände zu einigen Teilen.

Ich will auch nicht behaupten, dass wir das nicht ändern könnten, deswegen schreibe ich solche Sachen ja auch.

Geändert von munichangelika (03.12.2008 um 22:41 Uhr).
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Alt 03.12.2008, 22:42   #13
munichangelika
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Zitat:
Zitat von opppa Beitrag anzeigen
Ich halte das für unnötig!

Es wäre möglich, den einfluß der (heutigen) Wahlviehs zu verbessern, wenn man - meinetwegen - die Bundestagsabgeordneten für 5 Jahre wählen würde (Damit sich das dann auch bei der Abgeordnetenversorgung lohnt).

Zum Ausgleich dafür müssen sich aber in jedem Jahr 20% der Abgeordneten wieder einer Wahl stellen!
Das würde die Chancen für Extreme Parteien beschränken und die jeweils regierenden Parteien zu der Überlegung zwingen, ob es besser ist, die Interessen ihrer Wähler oder die der Wirtschaftslobby vertreten!

:irre:
Wo ist Dein Bezug auf "Richterwahl" zu finden? Ich fände es nett, wenn Du mir das erklären würdest, ich kann mir zwar denken, dass es Spass macht ein bischen was zynisch zu schreiben, - nur was für einen Sinn darf ich fragen hat das? Was ist Dein Wunsch - Das Ziel, was ist Dein Vorschlag.

Wahlvieh - wer bist Du? Ich glaube nicht was ich da lese. Wenn ich es falsch verstanden habe, dann erkläre es mir.

Geändert von munichangelika (03.12.2008 um 22:44 Uhr).
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Alt 18.06.2009, 13:22   #14
naiv
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Zitat:
Ignaz;941]Das stimmt so nicht. Die Vorraussetzungen, dass etwas als Rechtsstaat
bezeichnet werden kann sind sehr vielfältig. Auch eine Diktatur kann ein
Rechtsstaat sein. Zum Beispiel wenn es Gesetze und einen dazu gehörigen
Rechtsweg gibt, um diesen Gesetzen Geltung zu verschaffen.
Dann wäre es keine Diktatur, denn in einer solchen ist ja gerade die Aufhebung der Gewaltenteilung das diktatorische Element. Hitler bsw. war durch das Ermächtigungsgesetz Gesetzgeber, Richter und Vollstrecker in Personalunion. War das legitim, weil seine Machtfülle auf dem Ermächtigungsgesetz basierte ? - Nein.

Zitat:
Wir haben eine
Gewaltenteilung, und einen jedem Bürger garantierten Rechtsweg, auch wenn
man diese kritisieren kann.
Hinsichtlich eines solchen "naiven" Weltbildes sollte ich mal meinen Nick abtreten.

Frage: wann hat denn die Judikative in der BRD ihre Macht erhalten ? - Ein Studium der Grund-Rechte wäre angebracht.

Zitat:
Allein die Ernennung eines Richters von wem auch
immer sagt noch nichts darüber aus, ob dieser Richter dann irgendwie deshalb
befangen sein müsste.
Doch. Und ich will mal ein einfaches Beispiel der "Allmacht" eines "Schwarzkittels" bringen, der sich an überhaupt nichts halten muss, weil er nie einen Kollegen fürchten muss. Das Garantiert das juristische Standesrecht, nach welchem sich jeder Jurist in der BRD zu richten hat. Übrigens per Dez. 1935 von Hitler eingeführt und von der BRD ab 1949 illegal übernommen.

Und das beantwortet auch gleich die oben gestellte Frage hinsichtlich der Gewaltenteilung gem. GG: NIE !

Ein Richter im Finanzgericht kann bsw. gem. § 42 ZPO wegen des Verdachtes der Befangenheit abgelehnt werden, wenn in einer (bsw.) Feststellungsklage gegen das FInanzamt geklärt werden soll, ob ein Steuerbescheid, o.ä, nichtig ist.
Nach § 43 ZPO "kennen müssen" [wer hier einfach § 43 ZPO googelt, ist verloren, dafür muss man schon den Zöller, Kommentar zu ZPO erwerben, für € 159,-- ist man dabei] muss ich aber ausschließen können, dass der Vorsitzende (Richter) bereits mal für das Finanzamt tätig war, was zu 80 % der Fall an dt. Finanzgerichten ist.
Die Herren Richter weigern sich aber allerdings hartnäckig, Auskunft über ihren Werdegang zu geben; bestenfalls erhält man den Nachnamen. Das ist nach § 43 ZPO aber ungenügend (NORM Art. 103 GG, rechtl. Gehör zudem verletzt ! -> Revisionsgrund !), weil die Befangenheit aus der Weigerung der Auskunft nicht ausgeschlossen werden könnte.

Laut Finanzgerichtsordnung (FGO) ist dieses "mauern" aber schon ein generelles NEIN:

§ 51 (3) FGO


(3) Besorgnis der Befangenheit nach § 42 der Zivilprozessordnung ist stets dann begründet, wenn der Richter oder ehrenamtliche Richter der Vertretung einer Körperschaft angehört oder angehört hat, deren Interessen durch das Verfahren berührt werden.

Die meisten Finanzrichter dürften somit gar nicht verhandeln:

Zitat:
Zudem kann man auch ein Ablehnungsgesuch stellen,
wenn man den Richter für befangen hält.
Das "beeindruckt" die Herrschaften recht wenig.

Zitat:
Der Richter ist nur dem Gesetz verpflichtet, was er darüber hinaus macht, ist
nicht beeinflussbar, das liegt einfach daran das ein Richter ein Mensch ist,
und nicht von hinterm Mond kommt, sondern aus einem bestimmten Umfeld.
Nach Art. 20 (3) GG ergibt sich diese Verpflichtung, allerdings stellen die Herrschaften den Art. 97 GG generell über dieses Grundrecht. Das jur. Standesrecht selbst steht zudem noch über dem GG.

Zitat:
Ein abwählbarer Richter ist in meinen Augen auch keine Lösung, weil der Richter
dadurch nichtmehr nur ans Gesetz denkt sondern daran das er seinen
Job verlieren kann wenn er unpopuläre Entscheidungen trifft, es wäre dann
eben ein dem Pöbel unterworfener populistischer Richter ders am weitesten
bringt.
In echten Demokratien werden Richter aber auf Zeit gewählt. Entweder durch die Bevölkerung direkt oder aber durch vom Souvern gewählte Richterwahlausschüsse.

Das GG sah das seit 1949 genau so in Art. 20 GG (Alle Macht geht vom Volke aus) vor, allerdings, haben die "Macher" des GG nie die Absicht besessen, dieses Alliierte Vorgabe umzusetzen, ansonsten wäre selbst dieses untere alliierte Verwaltungsrechte eine "brauchbare Verfassung" gewesen.

Zitat:
Das Problem liegt eher daran, dass man Leute nichtmehr kontrollieren kann,
wenn sie in entsprechenden Macht-Positionen sitzen.
Widerspruch: hielte sich jeder nur an Recht und Gesetz, gäbe es keinen Machtmißbrauch.

Zitat:
Eigentlich müsste man
diese totalüberwachen, um die bestmögliche Transparenz zu
gewährleisten.
Die beste Transparenz ist die Einhaltung der Normen. Da die BRD in rd. 60 Jahren aber Gesetze kreiert hat, die den Normen des GG widersprechen, muss sich niemand wundern, wenn er mittels Gericht nach Hitler-Vorgabe veräppelt wird.

Der eigene Anwalt darf dabei nicht richtig helfen, ansonsten verliert er seine Zulasung.

Fazit: die BRD war und ist KEIN demokratischer Rechtstaat, sondern erfüllt alle Kriterien einer faschistischen Parteien- und Juristendiktatur, die sich, im Gegensatz zum Zeitraum von 1933 - 1945, sehr gut zu benehmen versteht.

Das ist auch schon alles.

Geändert von naiv (18.06.2009 um 13:26 Uhr).
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Alt 04.01.2012, 02:58   #15
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Standard Justiz, Verfassung, Arbeitskreise

http://www.hu-marburg.de/homepage/ju...p?id=1118#text gefunden unter:
http://www.hu-marburg.de/homepage/justiz/index.php
(schicke Sammlung)
UND:
Arbeitskreis "Justiz" von "mehr Demokratie!" sucht noch arbeitswillige Mitstreiter!

Alle Achtung!:http://www.zeit.de/2011/41/DOS-BGH/k...cht?print=trueEs besteht noch Hoffnung im Staate!


---------------------
Zitat von Hr. Prof. Dr. Willi Geiger (1951-1977 Richter am BVerfG): "In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln." Andererseits sagt das BVG: "Wer sein Recht nicht verfolgt, verwirkt es." Damit ist man zum Klagen gezwungen.
Daher wäre es gut sich damit zu beschäftigen, sich auszukennen, Fähigkeiten zu entwickeln und zu vernetzen.


-------------------------------------
Arbeitskreis Verfassung https://www.facebook.com/sieleben?sk=info, ggggGreat! verfassung ... more

---------------------------
Mitmachen ( und gewinnen)!:
http://www.ngo-online.de/mitmachen/ sucht Mitarbeiter.
"Bei Interesse bitte um eine knappe Selbstdarstellung mit Informationen zu Motivation und Zeitbudget 2. Informationen über ihre Themenschwerpunkte und Hauptanliegen 3. Einen aktuellen Text"

Danke fürs Gespräch...!

Geändert von munichangelika (26.03.2012 um 20:39 Uhr). Grund: Hoffentlich liest jemand das Buch vom Gauck vom Frieden und wird plötzlich aktiv!!!!!.
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Alt 29.01.2012, 01:10   #16
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Standard Hirn einschalten - harte Worte

Zitiere:
"Die Beamtenabgabe soll verfassungswidrig sein. Richter und Staatsanwälte seien verfassungsrechtlich besonders geschützt. Man dürfe Richter ohnedies niemals absetzen."
http://diepresse.com/home/politik/in...widrige-Steuer Die Regierungsmitglieder sollten „ihr Hirn einschalten“, findet Richtergewerkschafter Klaus Schröder im Gespräch mit der „Presse“.
Harte Worte - hoffentlich bald ein hartes Echo!

Geändert von munichangelika (15.05.2012 um 22:28 Uhr).
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Alt 26.03.2012, 20:05   #17
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Standard Es ist falsch von der Regierung Richter ernennen zu lassen, ...

Zudem setze ich einen Haken mit den Aussagen in politischen Talk-Shows wie dieses Video: http://youtu.be/RrwVOjOqBbc Video 8 Minuten13 Sekunden (ab 4 Minuten 50 Sekunden).
(Korruption im Richteramt - d. h. hier:
Weisungen aus dem Justizminsterium
)
gefunden bei http://kulturstudio.wordpress.com/20...sungsgebunden/ (wordpress);

denn wörtlich zitiert: "Tatsächlich gebe es eher eine Auslese nach (politischem) Wohlverhalten." D. h. es gibt auch KEINE Gewaltentrennung und damit ist die Demokratie gescheitert, die nicht funktioniert ohne Gewaltentrennung. Die ist nämlich eine Grund-Bedingung für eine Demokratie (haben wir in der Schule gelernt).

DAS soll mir mal ein Politiker erklären - WO ist denn der Politiker, traut sich HIER wohl nicht rein - oder??? (Ist ja auch ZU gefährlich in einem Politik-Forum).

http://exsuscitati.wordpress.com/201...-die-schweigt/

sorry - echt!

Geändert von munichangelika (15.05.2012 um 22:22 Uhr).
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Alt 27.03.2012, 19:21   #18
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Standard Geschichte

Geschichte:
15 Jahre nach Kriegsende, WER verurteilt denn die Richter der NS-Zeit? - Die Richter??? https://www.youtube.com/watch?v=YhyA...endscreen&NR=1 tschulligung, bitte nicht auf den Schlips getreten fühlen - ist NAZI-Zeit!
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