Zitat:
Ignaz;941]Das stimmt so nicht. Die Vorraussetzungen, dass etwas als Rechtsstaat
bezeichnet werden kann sind sehr vielfältig. Auch eine Diktatur kann ein
Rechtsstaat sein. Zum Beispiel wenn es Gesetze und einen dazu gehörigen
Rechtsweg gibt, um diesen Gesetzen Geltung zu verschaffen.
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Dann wäre es keine Diktatur, denn in einer solchen ist ja gerade die Aufhebung der Gewaltenteilung das diktatorische Element. Hitler bsw. war durch das Ermächtigungsgesetz Gesetzgeber, Richter und Vollstrecker in Personalunion. War das legitim, weil seine Machtfülle auf dem Ermächtigungsgesetz basierte ? - Nein.
Zitat:
Wir haben eine
Gewaltenteilung, und einen jedem Bürger garantierten Rechtsweg, auch wenn
man diese kritisieren kann.
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Hinsichtlich eines solchen "naiven" Weltbildes sollte ich mal meinen Nick abtreten.
Frage: wann hat denn die Judikative in der BRD ihre Macht erhalten ? - Ein Studium der Grund-Rechte wäre angebracht.
Zitat:
Allein die Ernennung eines Richters von wem auch
immer sagt noch nichts darüber aus, ob dieser Richter dann irgendwie deshalb
befangen sein müsste.
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Doch. Und ich will mal ein einfaches Beispiel der "Allmacht" eines "Schwarzkittels" bringen, der sich an überhaupt nichts halten muss, weil er nie einen Kollegen fürchten muss. Das Garantiert das juristische Standesrecht, nach welchem sich jeder Jurist in der BRD zu richten hat. Übrigens per Dez. 1935 von Hitler eingeführt und von der BRD ab 1949 illegal übernommen.
Und das beantwortet auch gleich die oben gestellte Frage hinsichtlich der Gewaltenteilung gem. GG: NIE !
Ein Richter im Finanzgericht kann bsw. gem. § 42 ZPO wegen des Verdachtes der Befangenheit abgelehnt werden, wenn in einer (bsw.) Feststellungsklage gegen das FInanzamt geklärt werden soll, ob ein Steuerbescheid, o.ä, nichtig ist.
Nach § 43 ZPO "kennen müssen" [wer hier einfach § 43 ZPO googelt, ist verloren, dafür muss man schon den Zöller, Kommentar zu ZPO erwerben, für € 159,-- ist man dabei] muss ich aber ausschließen können, dass der Vorsitzende (Richter) bereits mal für das Finanzamt tätig war, was zu 80 % der Fall an dt. Finanzgerichten ist.
Die Herren Richter weigern sich aber allerdings hartnäckig, Auskunft über ihren Werdegang zu geben; bestenfalls erhält man den Nachnamen. Das ist nach § 43 ZPO aber ungenügend (NORM Art. 103 GG, rechtl. Gehör zudem verletzt ! -> Revisionsgrund !), weil die Befangenheit aus der Weigerung der Auskunft nicht ausgeschlossen werden könnte.
Laut Finanzgerichtsordnung (FGO) ist dieses "mauern" aber schon ein generelles NEIN:
§ 51 (3) FGO
(3) Besorgnis der Befangenheit nach § 42 der Zivilprozessordnung ist stets dann begründet, wenn der Richter oder ehrenamtliche Richter der Vertretung einer Körperschaft
angehört oder angehört hat, deren Interessen durch das Verfahren berührt werden.
Die meisten Finanzrichter dürften somit gar nicht verhandeln:
Zitat:
Zudem kann man auch ein Ablehnungsgesuch stellen,
wenn man den Richter für befangen hält.
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Das "beeindruckt" die Herrschaften recht wenig.
Zitat:
Der Richter ist nur dem Gesetz verpflichtet, was er darüber hinaus macht, ist
nicht beeinflussbar, das liegt einfach daran das ein Richter ein Mensch ist,
und nicht von hinterm Mond kommt, sondern aus einem bestimmten Umfeld.
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Nach Art. 20 (3) GG ergibt sich diese Verpflichtung, allerdings stellen die Herrschaften den Art. 97 GG generell über dieses Grundrecht. Das jur. Standesrecht selbst steht zudem noch über dem GG.
Zitat:
Ein abwählbarer Richter ist in meinen Augen auch keine Lösung, weil der Richter
dadurch nichtmehr nur ans Gesetz denkt sondern daran das er seinen
Job verlieren kann wenn er unpopuläre Entscheidungen trifft, es wäre dann
eben ein dem Pöbel unterworfener populistischer Richter ders am weitesten
bringt.
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In echten Demokratien werden Richter aber auf Zeit gewählt. Entweder durch die Bevölkerung direkt oder aber durch vom Souvern gewählte Richterwahlausschüsse.
Das GG sah das seit 1949 genau so in Art. 20 GG (Alle Macht geht vom Volke aus) vor, allerdings, haben die "Macher" des GG nie die Absicht besessen, dieses Alliierte Vorgabe umzusetzen, ansonsten wäre selbst dieses untere alliierte Verwaltungsrechte eine "brauchbare Verfassung" gewesen.
Zitat:
Das Problem liegt eher daran, dass man Leute nichtmehr kontrollieren kann,
wenn sie in entsprechenden Macht-Positionen sitzen.
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Widerspruch: hielte sich jeder nur an Recht und Gesetz, gäbe es keinen Machtmißbrauch.
Zitat:
Eigentlich müsste man
diese totalüberwachen, um die bestmögliche Transparenz zu
gewährleisten.
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Die beste Transparenz ist die Einhaltung der Normen. Da die BRD in rd. 60 Jahren aber Gesetze kreiert hat, die den Normen des GG widersprechen, muss sich niemand wundern, wenn er mittels Gericht nach Hitler-Vorgabe veräppelt wird.
Der eigene Anwalt darf dabei nicht richtig helfen, ansonsten verliert er seine Zulasung.
Fazit: die BRD war und ist KEIN demokratischer Rechtstaat, sondern erfüllt alle Kriterien einer faschistischen Parteien- und Juristendiktatur, die sich, im Gegensatz zum Zeitraum von 1933 - 1945, sehr gut zu benehmen versteht.
Das ist auch schon alles.