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Alt 14.08.2008, 16:45   #1
munichangelika
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Standard Volksentscheid Richterwahl auf Zeit durchs Volk!

Volksentscheid Richterwahl auf Zeit durchs Volk!

§ 1 Abgeordneter, Gesetzgeber, Staatsanwalt oder Richter darf nur sein, wer als solcher von der Bevölkerung seines Wahlkreises bzw. Zuständigkeitsbereichs in unmittelbarer persönlicher Mehrheitswahl auf höchstens vier Jahre legitimiert wurde.

§ 2 Um ein schonendes Abschmelzen des derzeitigen nicht volkslegitimierten Personals auf Wegfallstellen zu ermöglichen, kann es weitermachen, wo immer alle von seiner Tätigkeit Betroffenen zustimmen.

§ 3 Jeder kann kandidieren.

Begründung
Deutschland ist z.Z. kein grundgesetzgemäßer Rechtsstaat, weil die Voraussetzungen für ihn, nämlich Volkshoheit und Gewaltentrennung, Art. 20(2) GG, real nicht existieren. Fast alle Mißstände in Deutschland lassen sich auf die fehlende Volkslegitimation der derzeitigen Staatsgewalthaber zurückführen. Die real existierende Gewalteneinheitstyrannis Deutschland (GETD) hat aus der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO als Ideal) eine feudalistische Druckgruppenoligarchie (FDGO als Realität) gemacht, die von der Minderheit der 1 Mio. Parteigenossen (PG) zu ihrem Wohl und dem der sie steuernden Lobbies betrieben wird. Das Grundgesetz (GG) wird laufend an die von den PG geschaffene Wirklichkeit angepaßt. Wo das wegen Art. 79(3) GG nicht geht, also bei den Verfassungsgrundsätzen Volkshoheit und Gewaltentrennung, wird es einfach ignoriert und die vom Ideal abweichende Wirklichkeit von eilfertigen Verfassungsjuristen (meist auch PG) wunschgemäß als dem GG entsprechend umgedeutet. Eine Verbesserung der Zustände Richtung Rechtsstaat kann nicht von denen erwartet werden, die sie herbeigeführt haben und von ihnen profitieren. Deshalb ist ein Volksentscheid notwendig, der im Art. 146 GG vorgesehen ist, denn wenn das Volk eine neue Verfassung beschließen kann, dann erst recht die Verwirklichung der geltenden:

GG-gemäße Demokratie ist die getrennte persönliche Mehrheitswahl aller Abgeordneten, Beamten und Richter auf allen Ebenen, Gemeinde, Land, Bund, Europa, und nur auf Zeit unmittelbar durchs Volk, das auch über alle Sachfragen, wenn es will, letztentscheidet wie in der Schweiz und den USA.

Vorname Name Anschrift Unterschrift
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Bitte ausdrucken, ablichten, unterschreiben, weitergeben, eine örtliche Unterschriftensammelstelle einrichten oder Unterschriften senden an: Claus Plantiko, Kannheideweg 66, 53123 Bonn.

Geändert von munichangelika (14.08.2008 um 17:17 Uhr).
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Alt 14.08.2008, 17:25   #2
Ignaz
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Zitat:
Zitat von munichangelika Beitrag anzeigen
Volksentscheid Richterwahl auf Zeit durchs Volk!

§ 1 Abgeordneter, Gesetzgeber, Staatsanwalt oder Richter darf nur sein, wer als solcher von der Be-völkerung seines Wahlkreises bzw. Zuständigkeitsbereichs in unmittelbarer persönlicher Mehrheitswahl auf höchstens vier Jahre legitimiert wurde.

§ 2 Um ein schonendes Abschmelzen des derzeitigen nicht volkslegitimierten Personals auf Wegfall-stellen zu ermöglichen, kann es weitermachen, wo immer alle von seiner Tätigkeit Betroffenen zu-stimmen.

§ 3 Jeder kann kandidieren.

Begründung
Deutschland ist z.Z. kein grundgesetzgemäßer Rechtsstaat, weil die Voraussetzungen für ihn, nämlich Volkshoheit und Gewaltentrennung, Art. 20(2) GG, real nicht existieren. Fast alle Mißstände in Deutschland lassen sich auf die fehlende Volkslegitimation der derzeitigen Staatsgewalthaber zurück-führen. Die real existierende Gewalteneinheitstyrannis Deutschland (GETD) hat aus der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO als Ideal) eine feudalistische Druckgruppenoligarchie (FDGO als Realität) gemacht, die von der Minderheit der 1 Mio. Parteigenossen (PG) zu ihrem Wohl und dem der sie steuernden Lobbies betrieben wird. Das Grundgesetz (GG) wird laufend an die von den PG geschaffene Wirklichkeit angepaßt. Wo das wegen Art. 79(3) GG nicht geht, also bei den Verfassungs-grundsätzen Volkshoheit und Gewaltentrennung, wird es einfach ignoriert und die vom Ideal ab-weichende Wirklichkeit von eilfertigen Verfassungsjuristen (meist auch PG) wunschgemäß als dem GG entsprechend umgedeutet. Eine Verbesserung der Zustände Richtung Rechtsstaat kann nicht von denen erwartet werden, die sie herbeigeführt haben und von ihnen profitieren. Deshalb ist ein Volksentscheid notwendig, der im Art. 146 GG vorgesehen ist, denn wenn das Volk eine neue Verfassung beschließen kann, dann erst recht die Verwirklichung der geltenden:

GG-gemäße Demokratie ist die getrennte persönliche Mehrheitswahl aller Abgeordneten, Beamten und Richter auf allen Ebenen, Gemeinde, Land, Bund, Europa, und nur auf Zeit unmittelbar durchs Volk, das auch über alle Sachfragen, wenn es will, letztentscheidet wie in der Schweiz und den USA.
Das stimmt so nicht. Die Vorraussetzungen, dass etwas als Rechtsstaat
bezeichnet werden kann sind sehr vielfältig. Auch eine Diktatur kann ein
Rechtsstaat sein. Zum Beispiel wenn es Gesetze und einen dazu gehörigen
Rechtsweg gibt, um diesen Gesetzen Geltung zu verschaffen. Wir haben eine
Gewaltenteilung, und einen jedem Bürger garantierten Rechtsweg, auch wenn
man diese kritisieren kann. Allein die Ernennung eines Richters von wem auch
immer sagt noch nichts darüber aus, ob dieser Richter dann irgendwie deshalb
befangen sein müsste. Zudem kann man auch ein Ablehnungsgesuch stellen,
wenn man den Richter für befangen hält.
Der Richter ist nur dem Gesetz verpflichtet, was er darüber hinaus macht, ist
nicht beeinflussbar, das liegt einfach daran das ein Richter ein Mensch ist,
und nicht von hinterm Mond kommt, sondern aus einem bestimmten Umfeld.
Ein abwählbarer Richter ist in meinen Augen auch keine Lösung, weil der Richter
dadurch nichtmehr nur ans Gesetz denkt sondern daran das er seinen
Job verlieren kann wenn er unpopuläre Entscheidungen trifft, es wäre dann
eben ein dem Pöbel unterworfener populistischer Richter ders am weitesten
bringt.

Das Problem liegt eher daran, dass man Leute nichtmehr kontrollieren kann,
wenn sie in entsprechenden Macht-Positionen sitzen. Eigentlich müsste man
diese totalüberwachen, um die bestmögliche Transparenz zu
gewährleisten.
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Alt 15.08.2008, 00:49   #3
munichangelika
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Da habe ich aber ganz was anderes gehört. So sollte es sein, meinst Du, das ist aber an der Realität vorbei wie ich wie folgt bemerken darf:

http://www.abgeordnetenwatch.de/brig...ml#frage113886

Keine Gewaltenteilung: Akteneinsicht von Walter Keim:
http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/080808ba.htm : Ende des achtzehnten Jahrhunderts sagte der preußischer Justizminister Gerhard Adolf Leonhardt, dass Richter ruhig unabhängig sein können, solange er über deren Einstellung und Beförderung entscheiden könne (vgl. Hülle, DRiZ 1976, 18 f. sowie die Hinweise in DRiZ 1975, 341 f.). Das ist bis heute im Wesentlichen so geblieben.

Ich bin nicht so schnell. Kann Hilfe dabei gebrauchen, wo Richter machen was sie wollen, wird leider auf die tausende hin gehen, immerhin hab ich nicht so viel Zeit und Nerven. Aber Versuch macht kluch.

Geändert von munichangelika (04.10.2008 um 00:39 Uhr).
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Alt 16.08.2008, 17:21   #4
munichangelika
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Die erste Frage die sich wohl stellt: Wer ist Claus Plantiko?
http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1393
http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=66
http://www.kirchenlehre.com/plantiko.htm weil er das sagte, was heute gerichtlicher Alltag ist.
http://www2.bonn.de/bo_ris/ris_sql/h..._search_1=1209 Vorstellung
Verfassungsbeschwerde: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/...2VBBrandbg.htm

Wenn man bedenkt, dass die Richter sich wie verrückte Tiere benehmen dürfen, ohne jeden Verstand, ohne auch nur das geringste befürchten zu müssen, um so mehr wird bewusst, dass es einer dringenden und sofortigen Umwandlung des Richter-Amtes im Allgemeinen, hin zu seiner urspünglichen Form als unabhängiges Amt, das frei nach seinem Gewissen und stirkt nach dem urteilt, was Recht und Gesetz ist. Das ist zur Zeit nicht der Fall.

Zu dem noch ein Zitat:
…“Die weltweite Kluft zwischen Arm und Reich wurde früher vom Standpunkt “reicher Norden gegen armen Süden” diskutiert. Vor dem Hintergrund zunehmend aggressiven wirtschaftlichen Wettbewerbs jedoch entdecken wir Spannung zwischen Starken und Schwachen, Gewinnern und Verlierern, sowohl innerhalb des Nordens als auch innerhalb des Südens wie auch zwischen einzelnen Ländern in beiden Hemisphären. Die harte Realität einer Welt des “Fressen oder Gefressenwerden” stellen die Bedeutung und Absicht einer Zivilisation, deren anerkanntes Ziel immer der “Fortschritt” war, in Frage. In diesem Sinne bietet Makiguchis * Ermahnung, daß es an der Zeit sei, nicht mehr miteinander um Geld oder Macht zu konkurrieren, sondern um Erfolge bei humanitären
Zielen, eine weitsichtige Vision, auf deren Grundlage wir die Angelegenheiten der Menschheit
im kommenden Jahrtausend ordnen könnten. Professor Hugh de Santis * von der National Defence Agency in Washington schreibt: “Wie konfliktreich der Übergang von Fortschritt zu Gegenseitigkeit sein wird, ist wahrscheinlich das Ergebnis von drei zusammenwirkenden Bedingungen:

der Fähigkeit revisionistischer * Staaten, Krieg zu führen;

der Toleranz, Großzügigkeit und der Sicherheitsbestrebungen der reichen Staaten und einflußreicher Institutionen;

und die Neigung der armen Staaten, ihre Interessen eher einschließend als ausschließend zu bewerten.”

Ungeachtet der ersten Bedingung zeigen die letzten beiden Bedingungen deutlich, daß die Zukunft davon abhängt, ob sowohl reiche als auch arme Länder, auf ihre Weise, den Geist des “was anderen nützt, nützt auch mir” und des “Leben und Leben lassen” besitzen. Die Schaffung einer Weltgemeinschaft, einer globalen Zivilisation der Gerechtigkeit, des Mitleids und der Hoffnung muß mit der Abwendung aller vom Ethos des Wettbewerbs, “Fressen oder Gefressenwerden” beginnen. An seiner Stelle müssen wir einen gemeinsamen Ethos der Kooperation
und Interdependenz kultivieren, der ja tatsächlich der ursprünglichen Bedeutung des Wortes “Wettbewerb” viel näher kommt. ...(Zitatende)
aus: http://www.suedwestnetz.de/studium/f...98/1998-10.pdf Friedensvorschlag vor der UNO

Ohne einer Veränderung auf der Basis der Rechte, denke ich, und ohne die Einhaltung der Rechte, wird sich in dem Wahn, mit all seinen unterdrückerischen Methoden, nichts ändern und nichts ändern lassen.

Es sei denn, das Problem wird akzeptiert, und belassen, dann ist ja gut. Meine Meinung, wir brauchen eine wirkliche Veränderung. Die Richter, die Behörden, die Politiker, sie machen längst schon wieder was sie wollen. (Wie zu Zeiten an die sich manche von uns nicht mehr erinnern).
In der Schweiz ist das schon alles längst gang und gäbe, das Programm die Richter durch das Volk zu wählen, da sie ja auch das Volk vertreten, ist es eigentlich ein ganz einfaches und allseits verständliches, da ist nicht wirklich was kompliziert dran.

Noch dazu: Richter werden heute von der Regierung ernannt (und das nennt sich dann unabhänig!), wie das schon zur Zeit vor '45 war, dadurch hatte Hitler leztlich auch die Macht erlangt. Das ist nun heute wieder so. Sie machen was sie wollen und wir schauen und verstehen nicht warum:

Ein Grund ist die Richter sind nicht unabhängig.
Einzig die Wahl durch das Volk kann garantieren, dass nicht länger über unsere Köpfe hinweg auf unsre Kosten gelebt und entschieden wird. Wir können Niemanden zur rechenschaft ziehen. Sei er in noch so verantwortlicher Position. Wer etwas anderes denkt zu wissen, ist meiner Meinung nach auf die Propagandamaschinerie reingefallen, wie sie immer läuft, wenn Mächtige sich ihre Positionen sichern wollen.

NOCH haben wir eine DEMOKRATIE: Handeln, nicht warten. Die Richter arbeiten für das Volk.
Sie werden gewählt durch das Volk.
Sie werden kontrolliert durch das Volk.
Etc. Es ist nicht nötig, Angst vor den Politikern zu haben, wenn man sie verurteilen kann, wenn sie sich nicht an Gesetze halten.
Das ist im Moment aber nicht so, trotzdem wir Gesetze haben, werden sie nicht eingehalten, also haben wir keinen Rechtsstaat. Um den zu erhalten müssen wir die Richter nach einem bewährten Konzept durch das Volk wählen.

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* Makiguchi: http://www.makiguchi-gesellschaft.de...mid,1/lang,de/
Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Makiguchi

* revisionistisch= auf den Revisionismus bezogen
Re·vi·sio'nis·mus, der; -, keine Mehrzahl 1.auf die Ablösung des Marxismus durch eine sozialreformerische Richtung zielende Bewegung 2. Bewegung zur Änderung einer Staatsverfassung oder eines völkerrechtlichen Vertrages aus: http://services.langenscheidt.de/fremdwb/fremdwb.html

* de Santis: Hugh de Santis: Beyond Progress – An Interpretative Odyssey to the Future. (Jenseits des Fortschritt: eine interpretative Odyssee in die Zukunft.) Chicago, University of Chicago Press 1996, S. 202

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Alt 16.08.2008, 19:08   #5
munichangelika
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Habe da diese Linksammlung
Anlässlich der Eindrücke die ich dort sammeln konnte, bin ich ernsthaft gespannt darauf, wann es mit unserer deutschen Regierung soweit sein wird, dass das Bundesverfassungsgericht prüfen muss ob die Regierungspartei gegen die Verfassung verstößt, wie unlängst die Erdogan-Partei in der Türkei!"


1. Sozialbericht der Stadt München ganz neu:
nicht mehr erhältlich daher - weitere Berichte unter: http://www.muenchen.de/Rathaus/refer...9778/mucsozial
und http://www.tz-online.de/de/aktuelles...kel_44734.html Referate vergeben ihre Verträge ohne Ausschreibung.

2. Verfassung muss leider vom Bürger verfasst weren, da es keine Politiker gibt die es interessiert, oder die fähig sind. Auf: http://www.verfassungswerkstatt.de/du_bist_deutschland Du bist Deutschland! | Verfassungswerkstatt[/url] weitere Erläuterungen in diesem Stern Forum unter Politik: "Fragen in bezug zur Bundesrepublik Deutschland (GmbH)"

3. Deutschland möchte sich nicht an die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) halten, Strafanzeige und Petition zur Abschaffung des Jugendamts: http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=3

4. Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz, die dem Bundesbürger die Gesetze veröffentlichen soll, stehen vorsichtshalber schon mal keine Gesetze der Europäischen Konvention der MenschenrechteEKMR): http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=20 und zwar weil: http://www.deutsche-landwirte.de/100304a.htm es ist nicht nötig diese Gesetze zu beachten in Deutschland.

5. Hartz IV Empfänger werden an den Stuhl genagelt auf dem sie sitzen: http://www.berlinerumschau.com/index...olitikBilitza1 und: http://www.gegen-hartz.de/nachrichte...ac30676501.php (indem sie z. B. KEINE Arbeitsangebote mehr erhalten, sondern aussschließlich 0-Euro-Jobs-Angebote)

6. die Bundeskanzlerin lügt nachweislich auf: http://www.direktzu.de/kanzlerin/mes...992#post_17256 , denn gerade eben nicht wurden die Petitionen abgelehnt, sondern diese Petitionen wurden beim EU-Parlament als wichtig eingestuft zugelassen.

7. Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Bayern ab 01. Oktober '08 in Bayern und danach soll es in andere Bundesländer übernommen werden. Danach kann ich schon mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden, wenn ich mit Dir mit dem selben T-Shirt auf die Straße gehe, wenn da nur SPD draufsteht. (oder was anderes Politisches, z. B. Gewerkschaften): http://youtu.be/_8Py7e38gs0

8. Deutschland ist 3. größter Waffenexporteur weltweit, und desweiteren Besatzungsmacht in Afghanistan, obwohl es noch nicht einmal einen Friedensvertrag hat und noch für die Kriege die es angezettelt hat bezahlen muss, soweit ich weiss bis in das Jahr 2020.

9. Steuern: Salbei 19 und Dill 7 Prozent Steuern auf: http://solarresearch.org/sk2010/neu20110206.html (Volker Wissing FDP, MDB) und weil das noch nicht alles ist: http://www.curare-ev.org/43567/home.html Deutschland ist längst kein Rechtsstaat mehr.

10. Ja, Schulden haben wir wie kein anderer, daran verdienen die einen, die andern zahlen. Es kann aber nicht wirklich erklärt werden, warum das nötig sein soll. Es scheint nur um Leute zu gehen, die daran verdienen können. Wie so oft.

Ach ja:
11. Es ist eine offenkundige Tatsache, dass die BRD kein wirksamer Rechtstaat ist. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 08.06.2006, Aktenzeichen: EGMR 75529/01 festgestellt.
http://www.bund-fuer-das-recht.de/Offenkundigkeiten.pdf oder unter
http://www.bund-fuer-das-recht.de/ auf Offenkundigkeiten gehen.
http://www.kfdwdb.eu/ZEB-JUNG-BMI.pdf
http://www.widerstand-ist-recht.de/europger/europ1.html
nette Diskussion unter: http://www.stern.de/foren/politik/39...land-gmbh.html


Ich mach gerne noch weiter.
Aber ich finde, dass die dt. Bundesregierung, sowas von verfassungswidrig ist, da können mir eigentlich alle Wissenden nur beipflichten.

Der Witz ist, sie können machen was sie wollen, wir lassen sie ja sogar die Richter wählen, die sie dann vertreten sollen. daher gibt es keine Gerechtigkeit, keine Verbesserung, und der politische Sumpf wird immer sumpfiger, wollen wir es abwarten, oder ist es schlimm genug? Oder haben wir Hoffnung und Kraft genug, daran zu glauben, dass JETZT die Zeit ist, in der wir es schaffen können, Verbesserungen zu fordern.!?

Werden Politiker für ihre Fehler zur Verantwortung gezogen, und wenn welche Bedingungen müssten dann dafür vorherrschen. (Welche Bedingungen müssen wir noch schaffen, welche Bedingungen haben wir schon und welche Veränderungen würden uns dabei helfen, dies zu erreichen???)

Geändert von munichangelika (17.05.2012 um 18:31 Uhr).
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Alt 16.08.2008, 22:05   #6
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Was sind Gründe für den Volksentscheid Richterwahl auf Zeit durchs Volk:

Rechtsbeugung ist Alltag, mit Absegnung von oben! D. h. wir haben keinen Rechtsstaat mehr:http://www.kindesraub.de/index.php?m...68&reporeid=81
Politiker geben Anweisungen an die Saatsanwaltschaften, d. h. wir haben keine unabhängigen Gerichte:http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=33

BITTE um MITHILFE bei der Findung von Brüchen der Rechtsstaatlichkeit Deutschland!!!: (...)
Vielleicht leuchtet dann der helle Stern der des Volksentscheides noch ein wenig heller, die Richterschaft in Zukunft vom Volk auf Zeit wählen zu können, gerade um gegen das Unrechte auf unseren Schultern vorgehen zu können!

Gerade bin ich durch die Eingabe des Wortes Gewaltentyrannis auf eine Auswahl verschiedener Beiträge gestoßen, die vielleicht die Thematik ein wenig erhellen können
http://www.google.de/search?hl=de&q=...G=Google-Suche

Insbesondere interessierten mich:
http://www.kirchenlehre.com/folter02.htm
Dort wird endlich einmal ausgesprochen, was tägliche Realität hier in Deutschland ist, und in keiner Zeitung zu lesen. Warum noch immer nicht?

Geändert von munichangelika (24.11.2008 um 01:52 Uhr).
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Alt 21.09.2008, 00:29   #7
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Beschädigte Gewaltenteilung?
Überlegungen zur Reform der Justiz
Von Norbert Schlepp, Porta Westfalica
Nach unserer Verfassung wird die Staatsgewalt durch die Gesetzgebung (Legislative), die vollziehende Gesetzgebung (Exekutive) und die Rechtsprechung (Judikative) ausgeübt. Innerhalb dieser Staatsgewalten sollten die Richter eigentlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sein. Die Wirklichkeit sieht anders aus, tatsächlich ist die Exekutive die dominierende Staatsgewalt, die ihren Einfluss sowohl auf die Gesetzgebung als auch auf die Rechtsprechung immer weiter ausdehnt. Das ist einer Demokratie nicht würdig (ausführlicher hierzu der Artikel „Die Abhängigkeit unserer Justiz“ in ZfDD 1/08 Seiten 28-30).
http://www.mehr-demokratie.de/filead...ige-justiz.pdf
__________________________________________________ _______________________________
Um den Einfluss der Exekutive auf die Rechtsprechung zurückzudrängen frage ich mich:
1. Kann ein Richter, der mit öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten befasst ist und darüber zu entscheiden hat, ob ein Verhalten der Exekutive rechtswidrig ist, wirklich unabhängig und von der vollziehenden Gewalt frei sein, wenn er von eben dieser Exekutive in sein Amt berufen wird? Kann sich der Kontrollierende seine Kontrolleure selber aussuchen? Müssen Richter nicht vielmehr durch eine unabhängige Institution außerhalb der Exekutive ernannt werden?

2. Ist es mit der Unabhängigkeit der Richter vereinbar, dass die justizfremde Staatsgewalt Exekutive darüber entscheidet, welcher Richter befördert wird und welchem eine Karriere verschlossen bleibt? Ist es eines Rechtsstaates würdig, dass die Exekutive einem Richter Vorgaben erteilt, wie und in welcher Weise er zu arbeiten hat, wie viele Minuten – um ein aktuelles Beispiel aufzugreifen – er sich mit einer Klage befassen darf, um noch befördert zu werden? Ist das nicht insbesondere dann rechtsstaatwidrig, wenn es zu den Aufgaben des Richters gehört, das Verwaltungshandeln der Exekutive selbst zu kontrollieren? Sollte vielleicht nicht auch die Beförderung der Richter einer unabhängigen Institution außerhalb der Exekutive übertragen werden?

3. Staatsanwälte sind weisungsgebundene Beamte und unterliegen der direkten Kontrolle durch die Exekutive. Die Exekutive übt unmittelbaren Einfluss auf die Strafverfolgung aus. Ist es nicht an der Zeit die Staatsanwälte aus dieser Bindung zu befreien?

4. Die Staatsgewalt Rechtsprechung hat kein eigenes Haushaltsrecht. Der Haushalt für die Justiz wird von denn Justizministerien verwaltet. Ist es mit dem Prinzip der demokratischen Gewaltenteilung vereinbar, dass die konkurrierende Staatsgewalt Exekutive der Judikative die Verwendung der Mittel vorgibt?

5. Haben die Justizministerien überhaupt noch eine Existenzberechtigung? Mit welcher demokratischen Legitimation erlaubt sich die Staatsgewalt Exekutive, dein Ministerium für die andere Staatsgewalt Justiz zu schaffen? Ein vergleichbares Ministerium für die Staatsgewalt Gesetzgebung – etwa ein Parlamentsministerium – gibt es schließlich auch nicht. Sollten die Kosten für die Justizministerien nicht besser eingespart werden und zugunsten einer unabhängigen justizeigenen Verwaltung ausgegeben werden?
__________________________________________________ _____________________________________
Aufruf zur Gründung des
Arbeitskreises Unabhängige Justiz
Eine funktionierende Gewaltenteilung ist die unabdingbare Grundlage einer gesunden Demokratie. Norbert Schlepps Ausführungen verdeutlichen, dass hier Handlungsbedarf besteht. MD (Mehr Demokratie) hat dieses Thema bislang bestenfalls stiefmütterlich behandelt – durch die Gründung eines Arbeitskreises soll sich dies nun ändern.

Zu diesem Zweck wurde die Newsgroup AK-Justiz eingerichtet, bei der sich alle Interessierten zu ersten Sondierungen über Aufbau, Ziele und Inhalte des geplanten neuen Arbeitskreises von MD treffen und austauschen können
Die Anmeldung erfolgt per Mail an: ak_justiz-subscribe@yahoogroup.de

Ausführliche Gedanken zum Thema. Aus Heft Nr. 79, Juli-Sept. 2008 (Mehr Demokratie e.V.!)

Geändert von munichangelika (25.09.2008 um 10:38 Uhr).
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Alt 29.09.2008, 21:45   #8
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Und das ist doch echt krass. (Tut mir leid, wollte sagen, kenne mich nicht mehr aus!)

http://www.kindesraub.de/index.php?m...5&reporeid=95: (ungefähr Mitte der Seite!)
(ZitatEin ehemaliger Richter am Landgericht Stuttgart - das habe ich nachgeprüft, der Richter existiert wirklich - hat in der Süddeutschen Zeitung am 09.04.2008 einen Leserbrief veröffentlicht: (Zitat)
RiLG a.D. Frank Fahsel, Fellbach unter der Überschrift:
„Konsequente Manipulation - Eingeholt vom alten Schrecken - SZ vom 2. April
Ich spreche Christiane Kohl meine Hochachtung dafür aus, dass sie das zugrundeliegende Sujet (den „Sachsensumpf”) nicht vergessen hat. Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt*, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.
In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen”. Frank Fahsel, Fellbach“ (Zitat Ende)

* sakrosankt: http://de.wiktionary.org/wiki/sakrosankt

Geändert von munichangelika (04.10.2008 um 00:28 Uhr).
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Alt 16.11.2008, 19:26   #9
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Unter diesen Aspekten (Rechtsbeugung an Deutschen Gerichten) wurde eine Petition wie folgt eingereicht.

Aus dem Wochenblitz 46-08:

http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/Tagebuch/TB81114.pdf

14.11.2008
Kazim hat gemeinsam mit seiner Rechtsanwältin Azime Zeycan zum neunten Mal am 11.11.08 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Grund war der Beschluss des 1. Strafsenates vom OLG Naumburg vom 06. November 2008.
In diesem Beschluss verweigert der 1. Strafsenates des OLG Naumburg die Eröffnung einer Hauptverhandlung gegen seine Richterkollegen des ehemaligen 14. Senates des OLG Naumburg.
Da die wegen Rechtsbeugung angeklagten Richter sich hinter ihrem Beratungsgeheimnis verstecken, hält der Strafsenat eine Hauptverhandlung für überflüssig.
In unserer Verfassungsbeschwerde rügen wir vor allem eine Verletzung der Grundrechte bzw. grundrechtsgleicher Rechte nach Art. 19 (4) in Verbindung mit Art. 3 (1) und (3), Art. 101 sowie Art. 103 (1) GG , weil:
a) der 1. Strafsenat des OLG Naumburg die rechtliche Bedeutung der Sperrwirkung des § 339 StGB missversteht und schlicht falsch anwendet. Dadurch beschränkt der 1. Strafsenat des OLG Naumburg mit der Ablehnung der Nebenklage Kazim in der Wahrnehmung seiner Rechte in unzulässiger Weise.
Die Überwindung der Sperrwirkung des § 339 StGB wird de facto unmöglich gemacht, Die Ablehnung der Zulassung von Kazim als Nebenkläger stellt einer Verletzung nach Art. 19(4) GG
dar.
b) der 1. Strafsenat des OLG Naumburg interpretiert und bewertet das Verhältnis von Beratungsgeheimnis und Strafanspruch des Staates falsch. Auch deshalb ist Art. 19 (4) GG verletzt.
c) der 1. Strafsenat des OLG Naumburg würdigt vorliegende und relevante Beweismittel nicht ausreichend und richtig. Er lässt sogar Beweismittel, welche auch ohne Aufhebung des Beratungsgeheimnisses Erkenntnisse zum Stimmverhalten einzelner Richter erbracht hätten, außer Acht. Die unterlassene rechtliche Bewertung sowie die falsche Würdigung von Beweismitteln und Indizien stellt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar.
Die Beschwerde wurde vorerst in das Register gestellt, da der 1. Strafsenat zuvor noch über unserer Anhörungsrüge entscheiden muss. Wir haben den 1. Strafsenat aufgefordert, dass Verfahren gegen die beschuldigten Richter fortzusetzen. Sollte der Senat unserer Anhörungsrüge nicht statt geben, so wurde die Verfassungsbeschwerde vorsorglich fristgemäß eingereicht. Denn
es wäre eine große Überraschung, wenn vom OLG Naumburg unserer Anhörungsrüge stattgegeben würde.

Bitte macht mit:

http://blog.tessarakt.de/archiv/2008...-rechtsbeugung

Sunday, 9. November 2008
Petition gegen Rechtsbeugung
Filed under: Politik Recht— Jens, um 15:05 Uhr
Unter dem 15.10.2008 hatte ich (Jens)folgende öffentliche Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht:

Wortlaut:

Es wird vorgesehen, daß gerichtliche Spruchkörper mit mehreren Mitgliedern den Beratungsverlauf und das Abstimmungsverhalten der einzelnen Mitglieder protokollieren müssen. Das Protokoll ist in versiegelter Form zu den Gerichtsakten zu nehmen. Wenn dringender Tatverdacht wegen Rechtsbeugung gegen Mitglieder des Spruchkörpers besteht, kann der zuständige Ermittlungsrichter anordnen, daß das Protokoll zu entsiegeln ist und als Beweismittel verwendet werden kann.

Begründung:

Das OLG Naumburg hat mit Beschluß vom 6. Oktober 2008 eine Anklage wegen Rechtsbeugung gegen drei Mitglieder einer Kammer desselben Gerichts entgültig scheitern lassen. Gegenstand der Ermittlungen waren Entscheidungen im Görgülü-Fall, der bundes- und europaweit Aufsehen erregte.
Grund für die Nichtzulassung der Anklage war, daß der Nachweis einer Rechtsbeugung jedenfalls aus tatsächlichen Gründen nicht erbracht werden könne: Da alle Mitglieder des Spruchkörpers von ihrem Schweigerecht nach der StPO Gebrauch machten, ließ sich für keinen der an der Entscheidung beteiligten Richter nachweisen, daß er nicht die Entscheidung abgelehnt hatte, aber von den anderen beiden Richtern überstimmt wurde.

Daraus ergibt sich, daß im Bereich der Strafverfolgung von Rechtsbeugung ein erhebliches, strukturell bedingtes Vollzugsdefizit besteht. Dies führt zu einer gravierenden Lücke im Schutz der Bürger gegen rechtsstaatswidrigen Mißbrauch des Justizapparats durch einzelne Richter. Diese Schutzlücke verletzt selbst das Rechtsstaatsprinzip im Sinne des Grundgesetzes, da faire, unparteiische Verfahren nicht hinreichend gewährleistet sind.

Durch die geforderte gesetzliche Regelung würde eine effektive Strafverfolgung von Rechtsbeugung ermöglicht, auch wenn sie gemeinschaftlich von den Mitgliedern eines Spruchkörpers begangen wird. Die damit verbundene realistische abschreckende Wirkung würde eine unparteiische und unabhängige Rechtspflege und somit auch die Rechtsgüter der Bürger, die in den jeweiligen gerichtlichen Verfahren auf dem Spiel stehen, stärker schützen.

Mit Schreiben vom 27.10.2008 teilte mir der Petitionsausschuss folgendes mit:

Sehr geehrter Herrr Müller,

für Ihr o.a. Schreiben danke ich Ihnen.

Dazu teile ich Ihnen mit, dass Ihre Eingabe nicht veröffentlicht wird

Es ist deshalb vorgesehen, Ihre Eingabe als Petition ohne Einstellung ins Internet und ohne öffentliche Diskussion zu behandeln.

Nach Prüfung Ihrer Zuschrift erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht. Angesichts der Fülle der insgesamt hier eingehenden Petitionen und der in jedem Einzelfall erforderlichen sorgfältigen Prüfung bitte ich um Verständnis, dass die Behandlung Ihrer Eingabe längere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Bitte teilen Sie zwischenzeitliche Änderungen des Sachverhalts oder Ihrer Anschrift dem Petitionsausschuss unter dem angegebenen Aktenzeichen mit.

Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Diese Petition wurde also sozusagen zu Ausschuß erklärt. Was ich etwas unverschämt finde, ist, daß nicht mitgeteilt wird, warum sie nicht veröffentlicht wird. Ich sehe nicht, daß einer der Punkte aus der Richtlinie für öffentliche Petitionen (PDF) verletzt wäre.

Jedenfalls: Wer dieses Anliegen unterstützen will, sollte einfach selbst eine ähnliche Petion an den Petitionsausschuß richten. Das geht auch online unter
http://www.bundestag.de/ausschuesse/...pet/index.html .

Geändert von munichangelika (26.03.2012 um 22:20 Uhr).
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Alt 24.11.2008, 22:15   #10
munichangelika
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