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Alt 30.01.2011, 23:09   #1
EF1987
Neuling
 
Registriert seit: 30.01.2011
Beiträge: 20
  
Standard Unnötiger Verwaltungsaufwand beim Freistellungsauftrag

Jeder Bürger kann ja bei verschiedenen Banken (im Fall von mehreren Bankverbindungen), Versicherungen, Bausparkassen etc. seinen zur Verfügung stehenden FSA hinterlegen, bis er zum Maximalbetrag ausgeschöpft ist. Es ist ein riesiger Aufwand für den einzelnen Bürger, jedes Mal nachzurechnen oder nachzuforschen, wieviel er wo erteilt hat (v.a. wenn er irgendwo den FSA ändern möchte). Falls der Maxumalbetrag versehentlich oder auch absichtlich überschritten wird, kann er wg. Steuerbetrug / -hinterziehung bestraft werden. Falls versehentlich zu wenig FSA erteilt wurde, heißt es z.B. bei minderjährigen Kindern nach dem Jahreswechsel: "Wir können vom versäumten FSA leider nichts mehr rückgängig machen". Selbst wenn man nirgendwo einen FSA hinterlegen würde, wäre dieser ohnehin am Jahresende bei der ESt-Erklärung in voller Höhe berücksichtigt worden und man hätte dadurch keinerlei Verlust erlitten.

Auch für die Banken entsteht hierdurch zusätzliche bürokratische Arbeit, da die erteilten FSAs stets auf Wunsch des Kunden geändert, geprüft und ans Finanzamt weitergeleitet werden müssen. Dies sind alles Dinge, die unnötigen Aufwand und Ärger verursachen und die sehr leicht verhindert werden können. Mein Vorschlag wäre daher, dass der FSA für jeden Bürger anhand der persönlich zugeordneten Steuer-Kennummer zentral beim deutschen Finanzamt hinterlegt wird (auch wenn zum Finanzamt keine direkte Geschäftsbeziehung besteht), wo während des Jahres die Zinsen gebündelt auflaufen und dort der FSA in zeitlich chronologischer Reihenfolge schrittweise aufgebraucht wird. Somit können die ganzen Vorgänge vom Finanzamt besser überwacht werden und Fragen schnell geklärt werden. Der Steuerabzug vor einer Zinsgutschrift soll dann aber weiterhin Aufgabe im Haus der Kreditinstitute bleiben. Lediglich der Betrag, der während des Jahres das noch vorhandene Freistellungsvolumen des Kunden beziffert, soll zentral beim Finanzamt im System hinterlegt werden (anstatt bei den Kreditinstituten).

D.h. es muss während des Berechnungsverfahrens der abzuziehenden Steuer vom Kreditinstitut eine kurze elektronische "Abfrage" beim Finanzamt gemacht werden, wieviel Freistellungsvolumen noch vorliegt und somit berücksichtigt werden muss. Damit dies technisch möglich ist, muss eine Schnittstelle (gemeinsame Plattform) zwischen dem Kreditinstitut und dem Finanzamt gebildet werden. Eine solche Plattform müsste bereits existieren, da das Finanzamt bisher ja im Nachhinein anhand der von den KI´s übermittelten FSA´s immer überprüfen muss, dass der Bürger seine Sorgfaltspflichten (ordnungsgemäße Erteilung des FSA) nicht verletzt hat. Durch diese evtl. Systemänderung würde der Abgleich des Freistellungsvolumens sofort bei der Berechnung der Gutschrift abgewickelt werden anstatt erst im Nachhinein.

Die Einführung der Abgeltungsteuer (überall pauschal 25 % Steuerabzug) war in diesem Zusammenhang ein 1. positiver Schritt, um das Steuersystem zumindest bei Kapitalerträgen transparenter und übersichtlicher / einheitlicher zu gestalten, denn der FSA wurde bei der vorherigen Steuer-Gesetzgebung (ZASt, KESt) z.B. beim sog. "Halbeinkünfteverfahren" (bei Aktiendividenden o.ä.) nahezu zerstückelt ohne erkennbaren, sinnvollen, nachvollziehbaren Hintergrund.
Eine Zentralisierung der FSA-Verwaltung beim Finanzamt -- und dadurch Entlastung der Banken und Kunden -- wäre von großem Vorteil.

Ist diese Problematik für euch nachvollziehbar ? Was haltet ihr von meinem Vorschlag ?
EF1987 ist offline   Mit Zitat antworten


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Alt 17.02.2011, 22:10   #2
EF1987
Neuling
 
Registriert seit: 30.01.2011
Beiträge: 20
  
Standard

Der 1. Stein zur Entbürokratisierung und Entgiftung (auf gut deutsch: Vereinfachung) des Steuersystems ist bereits ins Rollen gekommen, die Bundesregierung hat einen Teil der Problematik bereits wahrgenommen und verstanden, scheint zumindest so:

http://www.bundesfinanzministerium.d...tml?__nnn=true

Allerdings ist dieser Vereinfachungsbeschluss nur ein kleiner Mückenschiss,
es gibt noch zahlreiche weitere Baustellen (mindestens so groß wie Stuttgart 21), an denen man etwas verbessern muss.
Aber die eingeschlagene Richtung ist zumindest mal nicht schlecht,
obwohl ich die Hoffnung auf Änderung der Philosophie der Bundesregierung längst aufgegeben hatte.
Ich wundere mich nur, warum man nicht schon Jahrzenhnte früher auf solch eine Idee wie jetzt gekommen ist,
die ganze bisherige Zeit war wirklich Hopfen und Malz verloren.

Die Hoffnung stirbt zuletzt, es lohnt sich zu "kämpfen" ..... :-))
EF1987 ist offline   Mit Zitat antworten


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Stichworte
freistellungsauftrag, unnötiger, verwaltungsaufwand

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