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Umfrageergebnis anzeigen: Soll ich meine Ansprüche gegenüber dem Innenministerium Brandenburg aufgeben?
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Ja, es wird gesagt: Versuche zu leben
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3 |
75,00% |
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Nein, ohne Wahrheit sehe ich keinen Lebenssinn
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1 |
25,00% |
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28.10.2011, 15:58
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#61
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Achim_
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Das Unrecht des Staates 7.1 und Inhalt
http://www.politik-sind-wir.de/f8/b-...746/page7.html
Das Unrecht des Staates
Warum sollte man nicht gegen Menschenrechtsverletzungen des Staates vorgehen? Die Behörden waren noch jung und unerfahren. Da schleichen sich Fehler manchmal ein, so vermutlich die Antworten.
Die Grundrechte
Art. 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als
Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Art 2 GG
(1) Jeder hat das Recht auf der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Ich habe durch die Menschenrechtsverletzungen mein Leben vertan ... Meine Kinder kennen mich nur als bedauernswerte oder teils entwürdigende Person, ich konnte kein richtiger Vater sein, man hatte zu viel mit den Nerven zu tun. Es betrifft also meine Kinder und andere Angehörige, die eigentlich bei meinem sinnlosen Dasein litten und sich auch für mich schämten.[/size]
Achim- Ba-ch
[das sind meine Kinder]
INHALT-SEITE (page)
page 1.1 Klagen bis man Recht bekommt? - Lebenslauf http://www.politik-sind-wir.de/f7/me...chland-t23928/
page 1.2 Pressemitteilung
page 2.1 Innenministerium Brandenburg verletzt die Menschenrechte eines schwerbehinderten SED-Opfers http://www.politik-sind-wir.de/f8/b-...746/page2.html 2.
page 2.2 Beschwerde gemäß Artikel 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention vom 28.04.2011 http://www.politik-sind-wir.de/f9/wo...rechte-t23717/
page 2.3 aktueller Stand - Anträge auf Unterstützung
page 2.4 Wie organisiert das Gericht den Prozess
page 3.1 Wann wird man erhört, Resignation
page 3.2 Überfällig -
page 4.1 Die Piraten wollen Grundgesetz-Partei sein
page 5.1 Klagen gegen das IM Brandenburg siehe (1) Lebenslauf
page 5.2 Versuch Hans Altendorf
page 5.3 Grundrechte in Gefahr! http://www.politik-sind-wir.de/f21/g...gefahr-t27266/
page 5.4 Verletzung der Grundrechte an Thomas Günther SPD
page 5.5 Gabriele Frommherz – Rechtsanwältin
page 5.6 So klagt man verbürgte Grundrechte ein!
page 6.1 Das Grundgesetz - keine Norm für das IM Brandenburg?
page 6.2 Sebastian Hauk
page 6.3 Diese undemokratischen Machenschaften...
Page 6.4 Untätigkeitsklage des IM Brandenburg
Page 7.1 Das Unrecht des Staates http://www.politik-sind-wir.de/f8/un...taates-t27793/
Page 7.2 Wie oft noch
Page 7.3 Was tun?
Page 7.4 Ein ärztliches Gutachten
Page 7.5 Innenministerium Brandenburg verletzt die Menschenrechte eines schwerbehinderten SED-Opfers
Page 7.6 Opposition gegen die Allmacht des Staates
Page 7.7 soziale Ausgleichsleistungen
Page 7.8 Warum werden nicht alle Klagen bearbeitet, welches Recht ist denn das?
Page 7.9 Ladung zur mündlichen Verhandlung, Förmliche Zustellung
Page 8.1 Erfolg?
Page 8.2 Ein eigener Rechtsanwalt - Selbsthilfegruppe
Pressemitteilung - Klage vom 10.11.2009 ist noch nicht entschieden!Die Entscheidung ist am 31.Januar 2012 geplant.
http://www.politik-sind-wir.de/f6/pr...8-2011-t25789/
Die Aufklärung über die Verfolgung im DDR System wird immer noch bewusst verhindert.
Geändert von Achim-Ba-ch (04.03.2012 um 00:36 Uhr).
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01.11.2011, 01:35
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#62
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Achim_
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7.2 Wie oft soll ich noch fragen, dass vom IM Brandenburg entschieden wird?
1990 habe ich die Rehabilitierung vom DDR Unrecht beantragt.
2007 und
2009 habe ich auf Entscheidung geklagt - erst Ablehnung dann wieder Klagen und keine Antwort, nur Theater ...
letzte Klage: http://www.politik-sind-wir.de/f8/b-...746/page6.html der letzte Beitrag unten
Wie oft soll ich noch klagen?
Geändert von Achim-Ba-ch (03.11.2011 um 15:23 Uhr).
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02.11.2011, 14:19
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#63
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Achim_
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Was tun?
Was tun?
Gegen Behörden die sich verhalten wie das organisierte Verbrechen?
Da Herr Achim-Ba-ch ja schon fast alles unternommen hat, rate ich, eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung zu stellen. Dies kann gegen einzelne Beamte erfolgen oder gegen eine Gruppe von Behördenmitarbeitern. Natürlich ist zu befürchten, dass die Staatsanwaltschaft und Polizei keinerlei Interessen hat, gegen die vorgesetzte Dienststelle also das Innenministerium zu ermitteln. Diese Leute sind alle miteinander versippt und verschwägert.
Und wenn nicht vom Blut, dann doch geistig-moralisch.
Ich rate deshalb die Bundespolizei einzuschalten. Also eine Strafanzeige beim BKA in Wiesbaden zu stellen. Die sind für politische Straftaten zuständig. Selbst wenn sie sich den Fall abwimmeln, müssen sie ihn doch an die örtlichen Behörden weiterleiten.
Wenn das alles so stimmt was hier geschildert wird, dann sehe ich auch den Straftatbestand der Folter gegeben. Psycho-Folter gehört auch zur Folter. Wenn der Staat die Persönlichkeit eines seiner Bürger und sogar dessen Familie zerstört, dann handelt es sich um Folter. Die verjährt nach internationalem Recht niemals.
Hier die Definition von Folter:
»Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.«
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 5
Folter wird in der UN-Konvention gegen die Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung wie folgt definiert:
»Unter Folter im Sinne dieser Erklärung ist jede Handlung zu verstehen, durch die eine Person von einem Träger staatlicher Gewalt oder auf dessen Veranlassung hin vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erzwingen, sie zu bestrafen oder sie oder andere Personen einzuschüchtern. Nicht darunter fallen Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich in einem mit den Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen zu vereinbarenden Maß aus gesetzlich zulässigen Zwangsmaßnahmen ergeben, diesen anhaften oder als deren Nebenwirkungen auftreten.«
Zweck und Ziel der Folter
Das Ziel der Folter ist es, ihr Opfer in eine Situation extremer Ohnmacht und größten Schmerzes zu bringen. Das Erhalten einer Aussage ist bloß vordergründiges Ziel der Folterungen. Bei Geständnissen unter Folter handelt es sich um mehr als um die Preisgabe von Informationen und den Verrat von Menschen: Zu gestehen beinhaltet, den Folterer als Herrscher anzuerkennen. Im Geständnis bricht der letzte Widerstand des Gefangenen, wird das letzte ihm noch Eigene entfremdet. Unter der Folter nicht zu sprechen ist die letzte Möglichkeit, die eigenen Grenzen und die eigene Identität zu wahren.
Die Folterer versuchen gezielt, diesen Widerstand zu brechen, um damit das Erleben von Identität zu zerstören. Deshalb geht die totale Demütigung und Zerstörung der Person auch dann weiter, wenn die angeblich gesuchten Informationen von ihr längst gegeben wurden. Folter ist ein Angriff auf die grundlegenden menschlichen psychischen und sozialen Funktionen. Die Zufügung von Schmerz hat den Zweck, letztendlich die Persönlichkeit des Opfers zu zerstören. Folter soll das Empfinden ihres Opfers, Teil einer menschlichen Gemeinschaft zu sein, Pläne und Hoffnungen für die Zukunft zu haben, vernichten.
Die Destruktion der Persönlichkeit des Opfers betrifft auch jene, die mit ihm zusammen leben. Indem Beziehungen des Folterüberlebenden zu seiner Familie, seinen Freunden und Kollegen nachhaltig gestört werden, wird sein soziales Umfeld in Mitleidenschaft gezogen. So kann Folter den Zusammenhalt von Familien und ganzen Gemeinden beschädigen.
August-13@t-online.de
Ein ärztliches Gutachten wurde am 03.11.2010 von
meiner Ärztin, MARTINA KÖNIG-HAASE VELTEN (NERVENHEILKUNDE, NEUROLOGIE, PSYCHIATRIE) erstellt.
. INHALT OBEN "Das Unrecht"
Geändert von Achim-Ba-ch (03.11.2011 um 20:31 Uhr).
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03.11.2011, 20:47
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#64
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Achim_
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Ein ärztliches Gutachten 7.4
Martina König-Haase
Fachärztin für Psychiatrie
Mittelstraße1
16727 Velten
03304-31878
Elektroenzephalographie
(Abschrift)
Velten, den 03.11.2010
Gutachten
für
Joachim Raschke, geboren am 01.12.54
wh. Bahnstr. 28, 16727 Velten
Sehr geehrte Damen und Herren,
o.g 12. Patient steht seit dem 12. November 1995 in fachärztlicher Behandlung.
Diagnostisch handelt es sich um einen Schädelhirntraum 3. Grades mit einem deutlichen hirnorganischen Psychosyndrom und Hemiparese links. Im Vordergrund der Symptome
stehen eine Facislismundastschwäche, verwaschene Sprache, deutliche Parese des linken Armes mit spastischer Tonuserhöhung, Parese des linken Beines, PSR rechts betont ASR mit Klonus,
Störungen in Gangbild, mnestischen Störungen, Aufmerksamkeits- und aussgeprägte
Konzentrationsschwierigkeiten, verminderte Wahrnehmung, Denkverlangsamung sowie eine zeitweilige Gereiztheit mit aggressiven Durchbrüchen.
Der Patient ist örtlich und zeitlich unsicher orientiert, Krankheitseinsicht und Kritikfähigkeit sind gemindert. Die Stimmung ist depressiv, freudlos, der Antrieb ist gemindert. Der Patient ist leicht abgelenkt.
Die hirnorganische*Störungen sind nicht durch medikamentöseTherapie verbessert worden
Sprachstörungen konnten durch eine Logopädie nicht verbessert werden.
Aus medizinischer Sicht muss ein Antrag auf berufliche Rehabilitierung zuzustimmen, da der Patient aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage ist, seine alltäglichen Angelegenheiten nachzukommen. Eine Dekompensation mit langwierigen Krankenhausaufenthalten wären die Folge.
Mit freundlichen Grüßen
Martina König-Haase
Fachärztin für Psychiatrie
Mittelstraße1
16727 Velten
03304-31878
Geändert von Achim-Ba-ch (11.01.2012 um 20:36 Uhr).
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06.11.2011, 04:21
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#65
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Achim_
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Innenministerium Brandenburg verletzt die Menschenrechte
7.5 Innenministerium Brandenburg verletzt die Menschenrechte eines schwerbehinderten SED-Opfers
Redaktion / 7.6.2011 / stephan seiler (info@placesys-suchmaschinenoptimierung.ch)
Mythenblick 4 CH-8926 Uerzlikon 043 541 03 96 076 467 81 81
Potsdam / Der im Jahre 1954 geborener Ex-DDR Bürger Joachim R. (Name der Redaktion bekannt) hatte 1971 Ausbildungsverbot (erweiterte Oberschule), versuchte 1972 aus der DDR zu fliehen. Da dieserFluchtversuch scheiterte, wurde er im selben Jahr von der DDR zu 3 Monaten Haft verurteilt und musste diese absitzen. Ausserdem verweigerte er die vormilitärische Ausbildung und konnte deshalb seineBerufsausbildung zum Zootechniker nie beenden. Er konnte wegen dem staatlichen Zwang der SED Diktatur nie einen beruflichen Fähigkeitsausweis erwerben. Durch die Haft und die widrigen Umstände erlitt Joachim R. bleibende gesundheitliche und psychische Schäden und ist heute schwerbehindert. Obschon es in Deutschland ein Rehabilitierungsgesetz für SED-Opfer gibt, lässt das Innenministerium des Landes Brandenburg 6 Jahre mit einem Beschluss auf sich warten. Auch nachdem sogar der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg das Verhalten des Innenministeriums rügt, bleibt die Behörde in Brandenburg noch immer untätig. Ein klarer Fall von staatlichem Rechtsmissbrauch.
Rehabilitierungsgesetz als Wiedergutmachung an die Opfer der SED Diktatur
Mit dem Ende der SED Diktatur hat das vereinte Deutschland sich die Aufgabe gestellt, 40 Jahre Unrecht, Verfolgung und Behördenwillkür aufzuarbeiten und den Opfern des SED-Regimes späte Genugtuung zu geben und ihren Einsatz für Demokratie und Freiheit zu würdigen. Durch das Erste SED Unrechtsbereinigungsgesetz vom 29.Oktober 1992 wurde schnell eine Regelung für die von DDR- Unrechtsmaßnahmen am schwersten Betroffenen geschaffen, um diesen einen ersten Ausgleich für das erlittene Unrecht zu gewähren. Das Zweite SED Unrechtsbereinigungsgesetz vom 23.Juni 1994 griff dann die Fragen der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung auf und verbesserte die Situation der Opfer politischer Verfolgung in den neuen Ländern in diesen Bereichen nachhaltig. Außer im Land Brandenburg, wo ein Opfer noch immer auf seine Rehabilitierung wartet.
Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Gesetz ist Voraussetzung, dass durch einen Rehabilitierungsbeschluss eine rechtsstaatswidrige Entscheidung aufgehoben wird (§ 1 StrRehaG), aus dem sich die Dauer der unrechtmäßigen Haft ergibt. Das Rehabilitierungsverfahren wird durch dasjenige Landgericht durchgeführt, in dessen heutigem Bezirk das erstinstanzliche Straf- oder Ermittlungsverfahren seinerzeit durchgeführt worden ist (§ 8 StrRehaG).
Das beste Gesetz nützt nichts, wenn es ignoriert wird
Im Falle von Joachim R. ist das zuständige Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg unter der Federführung von der Präsidentin Frau Liane Klocek zuständig. Bereits 1990 hat Joachim R. einen Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung gemäss StrRehaG beim Landesamt gestellt. Bis heute lässt das Innenministerium Brandenburg mit einer Entscheidung auf sich warten. Deshalb stellte Joachim R. in den Jahren 2004 und 2005 ein erneutes Gesuch um Rehabilitierung. Leider bis heute ohne Erfolg. Die Voraussetzungen im Falle von Joachim R. für eine verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung sind in jedem Falle gegeben; sollte man meinen.
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg bleibt untätig
Auf Grund der Untätigkeit des Innenministeriums des Landes Brandenburg erhob Joachim R. im November 2009 bei der Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts Potsdam Klage und beantragte, das Landesamt zu verpflichten, über den Antrag aus dem Jahre 1990 nun endlich zu entscheiden.
Das Verfahren von Joachim R. gegen das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, in dem dieser die Rehabilitierung wegen seiner politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR begehrt, stellt sich weder als besonders schwierig noch als komplex dar. Die lange Verfahrensdauer lässt sich nicht erklären.
Am 10. November 2009 forderte das Verwaltungsgericht Potsdam das Landesamt Brandenburg auf, innerhalb von acht Wochen auf die Klage zu erwidern. Es blieb allerdings weiterhin untätig. Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. Juni 2010 bewilligte dasselbe Gericht Joachim R. eine Prozesskostenhilfe.
Der Antrag von Joachim R. auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ist seit 6 Jahren noch immer hängig.
Beschwerde beim Menschenrechtshof in Strassburg wurde gutgeheissen
Aufgrund der Untätigkeit der Brandenburger Ämter rügt Joachim R. die Verletzungen des Rechts aus Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte am Gerichtshof in Strassburg. Die überlange Verfahrensdauer verletzt das Recht des Beschwerdeführers aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Konvention, wonach jede Person ein Recht darauf hat, dass über ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen innerhalb angemessener Pflicht entschieden wird.
Joachim R. bekam vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg recht. Die bisherige Dauer des Verfahrens beim Verwaltungsgericht Potsdam mit einer Dauer von über 6 Jahren ist im Ergebnis nicht mehr angemessen und verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus der Menschenrechtskonvention.
Auch der Europäische Gerichtshof macht den Landesfürsten von Brandenberg keinen Eindruck.
Das Rehabilitierungsgesetz wurde damals 1990 von Dr. Angela Merkel als Meilenstein in der Aufarbeitung der SED-Diktatur verkündet und garantierte allen Geschädigten eine angemessene Entschädigung und Aufklärung der Sachverhalte.
Wenn allerdings ein Landesamt und sein Verwaltungsgericht 6 Jahre lang untätig bleibt, wo klare Beweise für eine unrechtmässige Freiheitsentziehung, Verunmöglichung einer Berufsausbildung und gesundheitliche Schäden vorliegen, nützt dieses Gesetzt dem Betroffenen wenig.
Auch die klare Antwort des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg macht den Brandenburger Landesfürsten keinen Eindruck. Ein weiterer Fall von demokratischen Grundgesetzen der Landesregierung, die in einem Einzelschicksal mit Füssen getreten werden.
Je länger das Verfahren dauert, je höher werden die Entschädigungsforderungen von Joachim R. und bezahlt werden sie dann aus der Staatskasse der öffentlichen Hand.
Sämtliche Beweismittel liegen der Redaktion schriftlich vor.
ES WIRD GESAGT, ICH MACHE SO VIEL GEWESE MIT EINEM RATTENSCHWANZ:
http://www.sed.stasiopferinfo.com/ph...hp?p=7486#7486
Geändert von Achim-Ba-ch (28.11.2011 um 17:17 Uhr).
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08.11.2011, 15:29
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#66
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Achim_
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Opposition gegen den Staat
Außerparlamentarische Opposition gegen die Allmacht des Staates?7.6
Meine Rechte durchzusetzen ist bei den Regierungsparteien nicht möglich.
Tief gekränkt sind sie bei dem Hinweis zu einer außerparlamentarischen Opposition. Immer mehr ziehen die Regierungsparteien sich die Schuhe des Innenministeriums an. Nun ist doch klar, das IM hat Narrenfreiheit und diese wird von den Regierungsparteien gedeckt. Dabei sollte die Macht des Staates laut GG begrenzt sein.
achim.raschke@googlemail.com
Aber wann wird mein Rehabilitierungsantrag von 2004 neu entschieden und wann mein Reghabilitierungsantrag von 1990!
http://www.politik-sind-wir.de/f21/g...gefahr-t27266/
Page 7.1 Das Unrecht des Staates
http://www.politik-sind-wir.de/f8/un...taates-t27793/
Page 7.2 Wie oft noch
Page 7.3 Was tun?
Page 7.4 Ein ärztliches Gutachten
Page 7.5 Innenministerium Brandenburg verletzt die Menschenrechte eines schwerbehinderten SED-Opfers von Stephan Seiler
Page 7.6 Opposition gegen den Staat
ES WIRD GESAGT, ICH MACHE SO VIEL GEWESE:
http://www.sed.stasiopferinfo.com/ph...hp?p=7486#7486
Verfasst am: 08.11.2011, 20:33 Titel:
Haben wir hier jemanden der mit keinem Staat so wirklich klar kommt? Egal ob SED Diktatur oder jetzt BRD Demokratie? Liegt es also am Staat oder...?
_________________
Ach wir, die wir den Boden bereiten wollten für Freundlichkeit konnten selber nicht freundlich sein. Ihr aber, wenn es soweit sein wird, dass der Mensch dem Menschen ein Helfer ist, gedenkt unserer mit Nachsicht.
Brecht
Vielleicht habe ich das noch nicht richtig erklärt, aber es geht um Menschenrechtsverletzungen in der DDR, weil ich aus politischen Gründen keinen Beruf erlernen durfte. Dann wollte ich nach dem Westen flüchten, um meine Zukunft dort aufzubauen, wurde aber von der Miliz (im Ausland) erwischt. 3 Monate musste ich zum Glück nur absitzen und kam dann wegen einer Amnestie wieder frei.
Später im neuen Staat, wurde ich durch Beamte unentwegt verhöhnt, man hatte mich (kaputt) gespielt, abschließend war keine Arbeit mehr für mich da, ich war arbeitslos, jetzt traue ich mich darüber zu reden, denn ich habe mich halbwegs davon erholt. Habe zwar die Meinung, darf ich wirklich noch Schadensersatz verlangen, wie es im Gesetz steht? Es reicht scheinbar, wenn ich ein wenig Geld bekomme, es gibt ja viele Sozialhilfeempfänger, ich bekomme nur etwas weniger, man kann sich doch daran gewöhnen!' Und der Staat will weiterhin nicht zu hören, so ein markanter Spruch von Brecht (Opfer63) hilft mir nicht nicht weiter. Entschuldigung, aber mit der Zeit ist man so aggressiv geworden, weil das IM nichts zahlen will, alles muss man einklagen ...Ich habe einen Albtraum, ich glaube, ich bin 80 geworden, (jetzt 57, einen Antrag auf Entschädigung stellte ich mit 36) und streite immer noch vor Gericht.
http://www.politik-sind-wir.de/f9/pe...enburg-t23719/
Verletzung der Würde durch Mobbing
PET.-Nr. 1148/5 vom 17.04.2011 - Klage am 09.03.2011
11.11.2011
meine oben erwähnte Petition möchte ich um folgende Rechtsverletzung ergänzen:
http://www.politik-sind-wir.de/f7/me...928/page2.html_letzte
Für sozial Schwache und Benachteiligte hatte man eine Regelung im beruflichen Rehabilitierungsgesetz eingeführt. Diese können auf Antrag eine Ausgleichsleistung von 123,- € im Monat erhalten. Einen Antrag dazu konnte ich erst 2004 in der Kreisverwaltung Oranienburg stellen, vorher konnte ich die Beweislage zur Verfolgung nicht darlegen, aber die Bestätigung vom IM bleibt immer nich aus.
Wann wird mein Rehabilitierungsantrag von 1990 entschieden, mich interresiert wann wird über meinen Antrag von 2004, nach dem Einspruch auf eine negative Entscheidung (November 2010) entschieden? Jetzt geplant am 31.01.2010.
Erste Menschenrechtsverletzungen waren vor 40 Jahren, als man mich um Meine Ausbildung betrog; erfolgt eine Heilung oder war es leider nur Schicksal, aber darüber habe ich noch kein Gesetz gelesen. Nur das Rehabilitierungsgesetz sagt eine Heilung der Rechtsverletzungen aus.
Das Innenministerium ist für diese Heilung zuständig, hat das mit Absicht aber vergessen.
NUR FRAGEN UND KEINE ANTWORT, INNENMINISTERIUM Brandenburg!
Bei Antworten hat das IM Angst vor Klagen, deshalb stellt man keine mehr, um nicht alle unredlichen Arbeitsweisen des Innenministeriums Brandenburg aufdecken zu können. 12.11.2011
Klagen wurden aber trotzdem (6) erstelllt, und sie werden aus Wut nicht bearbeitet
Geändert von Achim-Ba-ch (29.12.2011 um 08:05 Uhr).
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12.11.2011, 21:42
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#67
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Achim_
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soziale Ausgleichsleistungen 7.7
Für sozial Schwache und Benachteiligte hatte man eine Regelung im beruflichen Rehabilitierungsgesetz eingeführt. Diese können auf Antrag eine Ausgleichsleistung von 123,- € im Monat erhalten. Einen Antrag dazu konnte ich erst 2004 in der Kreisverwaltung Oranienburg stellen, da ich vorher keine Beweislage zur Verfolgung hatte, ohne gute Beweislage hätte ich erst keinen Antrag abgeben können, und jetzt, trotz ewigen Wartens. die Bestätigung vom IM bleibt aus ...
"Sie beantragten am 08.06.2004 Ausgleichsleistungen nach § 8 BerRehaG.
Bitte geben Sie mir Kenntnis, ob ihr Antrag vom 10.11.2009 von dem Verwaltungsgericht bereits entschieden wurde. Senden sie mir in diesem Fall bitte eine Kopie der Entscheidung. Ansonsten unterrichten Sie mich bitte über den Stand des Verfahrens.
Kreisverwaltung Oberhavel" 16.06.2010
DAS NÄCHSTE:
Wann wird mein Rehabilitierungsantrag von 1990 entschieden, mich interessiert auch wann das Gericht über meinen Antrag von 2004 entscheidet? Ein Negativbescheid habe ich erhalten, aber der ist nicht gültig, weil er sich nur auf einen fiktiven Antrag bezieht.
Erste Menschenrechtsverletzungen waren vor 40 Jahren, als man mich um meine Ausbildung betrog; erfolgt eine Heilung oder war es leider nur Schicksal, aber darüber habe ich noch kein Gesetz gelesen? Nur das Rehabilitierungsgesetz, das sagt eine Heilung der Rechtsverletzungen aus.
Das Innenministerium ist für diese Heilung zuständig und sonst kann man wieder klagen und es wird keine Antwort erstellt seit DDR Zeiten ~ 1970
NUR FRAGEN UND KEINE ANTWORT, INNENMINISTERIUM Brandenburg!
Bei Antworten hat das IM nicht unberechtigte Angst vor Klagen, deshalb stellt das Gericht keine Fragen mehr, um nicht alle unredlichen Arbeitsweisen des Innenministeriums Brandenburg offen legen zu müssen.
Geändert von Achim-Ba-ch (16.11.2011 um 12:23 Uhr).
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15.11.2011, 15:05
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#68
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Achim_
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Warum werden nicht alle Klagen bearbeitet, welches Recht ist denn das?
Das Recht der Mächtigen 7. 8
Warum ist der Staat so mächtig, er hat die Aufgabe zu verwalten und hat sich nicht als Politiker zu verstehen, irgendwas läuft hier falsch.
Klagen, die nicht bearbeitet werden sind:
Die Verwaltungsklage mit der Auflage:
"Der Beklagte wird verpflichtet über meinen ursprünglichen Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung aus dem Jahre 1990 zu entscheiden."AUSNAHME?: Gerichtstermin zum 31.01.2012 http://www.politik-sind-wir.de/f8/b-...746/page6.html - letzte
Verfassungsklagen wegen Verletzung Artikel 2 GG
gegen das Innenministerium Brandenburg
25.05.2010 (wegen Verletzung der Würde nach dem GG)
13.12.2010 (wegen Körperverletzung)
09.03.2011 (wegen Mobbing)
DAS GERICHT REAGIERT NICHT
INHALT oben
Geändert von Achim-Ba-ch (14.03.2012 um 15:39 Uhr).
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18.11.2011, 17:52
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#69
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Achim_
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Verwaltungsgericht Ladung zur mündlichen Verhandlung
Abschrift 7. 9
04.11.2011
Verwaltungsgericht Potsdam
11. Kammer VG 11 K 2657/09
Die Einzelrichterin
Herrn RA (befangener Rechtsanwalt, vom Gericht mir gegen meinen Willen beigeordnet, das ist meine Prozesskostenhilfe, das soziale Engagement wurde mir auf Antrag genehmigt, endlich wieder ein staatshöriger RA mehr.)
LADUNG
Sehr geehrter Herr RA,
in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Raschke./.Ministerium des Innern des Landes Brandenburg werden sie zur mündlichen Verhandlung vor der Einzelrichterin am Dienstag, den 31. Januar 2012, 10 Uhr, Sitzungssaal 5, Erdgeschoss, vor das Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam geladen.
Es wird darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann, § 102 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Das persönliche Erscheinen des Klägers ist ratsam.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Achenbach
Richterin im Verwaltungsgericht
beglaubigt
Justizsekretärin
.achim.raschke@googlemail.com.
Ich benötige keinen befangenen Anwalt als Prozesskostenhilfe!
Ein bester Freund hat sich auch als befangen herausgestellt, man ist fertig. (25.11.2011)
Geändert von Achim-Ba-ch (28.11.2011 um 16:48 Uhr).
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27.11.2011, 08:09
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#70
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Achim_
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Ort: Velten bei Berlin achim.raschke@googlemail.com
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Förmliche Zustellung zur Verhandlung
Abschrift
Förmliche Zustellung
VG 11K 2657 1 09 – Ldg T. 21. 1.12 (handschriftlich)
zugestellt am 26.11.11
Aktenzeichen VG 11 K 2657/09
24.11.2011
Sehr geehrter Herr Raschke,
in dem verwaltungsgerichtlichem Verfahren
Raschke ./. Ministerium des Innern Brandenburg
geht das Gericht aufgrund des Schreibens des Klägers vom 19. November 2011 (E-Mail) davon aus, dass dieser eine Vertretung durch Rechtsanwalt „RA“ nicht mehr erwünscht. Es erfolgt daher eine Ladung des Klägers persönlich. Das Erscheinen des „Prozessbevollmächtigten“ ist freigestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Achenbach
Richterin im Verwaltungsgericht
beglaubigt
Justizsekretärin
Der befangene Rechtsanwalt existiert für mich nicht mehr, das war mein Wunsch.
_______________________________________________________________
Verwaltungsgericht Potsdam
11. Kammer VG 11 K 2657/09
Die Einzelrichterin
24.11.2011
Herrn
Joachim Raschke
Bahnstraße 28
16727 Velten
Sehr geehrter Herr Raschke,
in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Raschke./.Ministerium des Innern des Landes Brandenburg werden sie zur mündlichen Verhandlung vor der Einzelrichterin am Dienstag, den*31. Januar 2012, 10 Uhr, Sitzungssaal 5, Erdgeschoss, vor das Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam geladen.
Es wird darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann, § 102 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Achenbach
Richterin im Verwaltungsgericht
beglaubigt
Justizsekretärin
Geändert von Achim-Ba-ch (27.11.2011 um 09:21 Uhr).
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