Welche Anrechte hat man? - ein Fallbeispiel (Menschenrechte)
LEBENSLAUF 05-2011
… endlich fruchtete meine Oppositionshaltung im Juni/Juli 1989
hatte ich erste Kontakte zum Neuen Forum, hier konnte ich mit helfen und aktiv werden.
Ab Mitte Oktober 1989 wurde ich Mitglied SDP der DDR
von Mai 1990 bis zur Amtsbildung (Amt Oberkrämer)
im August 1992 war ich hauptberuflich Bürgermeister
1990 stellte ich mehrere Rehabilitierungsanträge, die dann aber beim
neuen Innenministerium (ab 1992) nicht bearbeitet wurden
Bei der Amtsbildung wurde ich aus dem Amt gemobbt und als Mobbing opfer (von 1991 -1996) bekam ich keine Anstellung, ich war arbeitslos.
Ende 1992 bis Ende 1993 hatte ich eine Fortbildungsmaßnahme, eine
Anpassungsausbildung für kaufmännische Angestellte
1994 war ich wieder arbeitslos
1995 ABM – Naturwacht
1996 Unfall mit Schädel-Hirn-Trauma - und erhalte eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, 70 % schwerbehindert
1998 weiterer Unfall, ein systematischer Aufbau meiner Gesundheit wurde und
wird immer noch notwendig
Ca. 1997 entschied ich mich aus der SPD auszutreten, schon lange fand ich hier keine Heimat mehr.
2004 – 2008 Zeugenermittlung und weiterer Antrag auf Rehabilitierung stellte ich beim Innenministerium,
bis 18.01.2007 Rechtsanwältin Gabriele Frommherz, (erste Anwältin) und viel Hoffnungen ...
auf ( Warteliste“ III/Reha-18772)
Im Nov. 2007 hatte ich mich dann entschlossen Klage zu erheben, ./. Ministerium des Innern beim Verwaltungsgericht Potsdam wegen Untätigkeit , die Klage nahm ich am 03.02.2009 unüberlegt wieder zurück,
Versprochene Hilfszusagen erwiesen sich als Täuschung und deshalb hatte ich am
09.11.2009 erneut wegen Untätigkeit gegen das Innenministerium geklagt.
10.05.2010 Erweiterung der Klage vom 09.11.2009
25.05.2010 Verfassungsklage Antrag
07.12.2010 Klageantrag Körperverletzung als Verwaltungsklage
13.12.2010 Klage wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Potsdam
ab 25.01.2011 RA Dr. Ingo-Jens Tegebauer
08.04.2011 Petition vor dem Landtag Brandenburg Nr. 1148/5
ab Mai 2011 Rechtsanwalt Hans – Heinrich Dördrechter
ab Mai 2011 Gabriele Frommherz – Rechtsanwältin
28.04.2011 Beschwerde vor dem Europäischen Gericht für Menschenrechte in Straßburg
Gabriele Frommherz – Rechtsanwältin – kanzlei-frommherz@arcor.de
Sie wurde vom IM (ge)mobbed ... 2005/06
03304-3942-0
Martina König-Haase
Fachärztin für Psychiatrie
16727 Velten
03304 – 31878
Hallo Achim,
ich kann mich nicht dem anschließen, was dir in der Folge empfohlen wurde, denn ich stehe zu den Menschenrechten, für Demokratie und Gerechtigkeit.
Um dir zu helfen benötige ich jedoch das gesamte Blackout zu deiner Geschichte.
Was war vor 1989 und davor, was wohl das ganze Desaster ins Laufen bracht. Gehe einfach her und schreibe mir das. Du kannst das auch über Mail tun.
Gruß Wolfgang
__________________ Vielleicht verändert DAS ... die Welt!
Keine Partei für alle, sondern die ECHTE, WAHRE DEMOKRATIE für ALLE. http://www.wolfgangbergmann.de Zum Download
Potsdam / Der im Jahre 1954 geborener Ex-DDR Bürger Achim (Ba-ch) (Name der Redaktion bekannt) hatte 1971 Ausbildungsverbot (erweiterte Oberschule), versuchte 1972 aus der DDR zu fliehen. Da dieser Fluchtversuch scheiterte, wurde er im selben Jahr von der DDR zu 3 Monaten Haft verurteilt und musste diese absitzen. Ausserdem verweigerte er die vormilitärische Ausbildung und konnte deshalb seine Berufsausbildung zum Zootechniker nie beenden. Er konnte wegen dem staatlichen Zwang der SED Diktatur nie einen beruflichen Fähigkeitsausweis erwerben. [/color] Durch die Haft und die widrigen Umstände erlitt Achim (Ba-ch) bleibende gesundheitliche und psychische Schäden und ist heute schwerbehindert. Obschon es in Deutschland ein Rehabilitierungsgesetz für SED-Opfer gibt, lässt das Innenministerium des Landes Brandenburg 6 Jahre mit einem Beschluss auf sich warten. Auch nachdem sogar der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg das Verhalten des Innenministeriums rügt, bleibt die Behörde in Brandenburg noch immer untätig. Ein klarer Fall von staatlichem Rechtsmissbrauch.
Rehabilitationsgesetz als Wiedergutmachung an die Opfer der SED Diktatur
Mit dem Ende der SED Diktatur hat das vereinte Deutschland sich die Aufgabe gestellt, 40 Jahre Unrecht, Verfolgung und Behördenwillkür aufzuarbeiten und den Opfern des SED-Regimes späte Genugtuung zu geben und ihren Einsatz für Demokratie und Freiheit zu würdigen. Durch das Erste SED Unrechtsbereinigungsgesetz vom 29.Oktober 1992 wurde schnell eine Regelung für die von DDR - Unrechtsmaßnahmen am schwersten Betroffenen geschaffen, um diesen einen ersten Ausgleich für das erlittene Unrecht zu gewähren. Das Zweite SED Unrechtsbereinigungsgesetz vom 23.Juni 1994 griff dann die Fragen der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung auf und verbesserte die Situation der Opfer politischer Verfolgung in den neuen Ländern in diesen Bereichen nachhaltig. Außer im Land Brandenburg, wo ein Opfer noch immer auf seine Rehabilitierung wartet.
Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Gesetz ist Voraussetzung, dass durch einen Rehabilitierungsbeschluss eine rechtsstaatswidrige Entscheidung aufgehoben wird (§ 1 StrRehaG), aus dem sich die Dauer der unrechtmäßigen Haft ergibt. Das Rehabilitierungsverfahren wird durch dasjenige Landgericht durchgeführt, in dessen heutigem Bezirk das erstinstanzliche Straf- oder Ermittlungsverfahren seinerzeit durchgeführt worden ist (§ 8 StrRehaG).
Das beste Gesetz nützt nichts, wenn es ignoriert wird
Im Falle von Achim (Ba-ch) ist das zuständige Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg unter der Federführung von der Präsidentin Frau Liane Klocek zuständig. Bereits 1990 hat Achim (Ba-ch) einen Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung gemäß StrRehaG beim Landesamt gestellt. Bis heute lässt das Innenministerium Brandenburg mit einer Entscheidung auf sich warten. Deshalb stellte H.T. in den Jahren 2004 und 2005 ein erneutes Gesuch um Rehabilitierung. Leider bis heute ohne Erfolg. Die Voraussetzungen im Falle von Achim (Ba-ch) für eine verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung sind in jedem Falle gegeben; sollte man meinen.
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg bleibt untätig.
Auf Grund der Untätigkeit des Innenministeriums des Landes Brandenburg erhob Achim (Ba-ch) im November 2009 bei der Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts Potsdam Klage und beantragte, das Landesamt zu verpflichten, über den Antrag aus dem Jahre 1990 nun endlich zu entscheiden.
Das Verfahren von Achim-Ba-ch gegen das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, in dem dieser die Rehabilitierung wegen seiner politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR begehrt, stellt sich weder als besonders schwierig noch als komplex dar. Die lange Verfahrensdauer lässt sich nicht erklären.
Am 10. November 2009 forderte das Verwaltungsgericht Potsdam das Landesamt Brandenburg auf, innerhalb von acht Wochen auf die Klage zu erwidern. Es blieb allerdings weiterhin untätig. Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. Juni 2010 bewilligte dasselbe Gericht Achim-Ba-ch eine Prozesskostenhilfe.
Der Antrag von Achim (Ba-ch) auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ist seit 6 Jahren noch immer hängig.
Beschwerde beim Menschenrechtshof in Strassburg wurde gutgeheissen
Aufgrund der Untätigkeit der Brandenburger Ämter rügt Achim (Ba-ch) die Verletzungen des Rechts aus Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte am Gerichtshof in Strassburg. Die überlange Verfahrensdauer verletzt das Recht des Beschwerdeführers aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Konvention, wonach jede Person ein Recht darauf hat, dass über ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen innerhalb angemessener Pflicht entschieden wird.
Achim (Ba-ch) bekamt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg recht. Die bisherige Dauer des Verfahrens beim Verwaltungsgericht Potsdam mit einer Dauer von über 6 Jahren ist im Ergebnis nicht mehr angemessen und verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus der Menschenrechtskonvention.
Auch der Europäische Gerichtshof macht den Landesfürsten von Brandenberg keinen Eindruck
Das Rehabilitierungsgesetz wurde damals 1990 von Dr. Angela Merkel als Meilenstein in der Aufarbeitung der SED-Diktatur verkündet und garantierte allen Geschädigten eine angemessene Entschädigung und Aufklärung der Sachverhalte.
Wenn allerdings ein Landesamt und sein Verwaltungsgericht 6 Jahre lang untätig bleibt, wo klare Beweise für eine unrechtmässige Freiheitsentziehung, Verunmöglichung einer Berufsausbildung und gesundheitliche Schäden vorliegen, nützt dieses Gesetzt dem Betroffenen wenig.
Auch die klare Antwort des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg macht den Brandenburger Landesfürsten keinen Eindruck. Ein weiterer Fall von demokratischen Grundgesetzen der Landesregierung, die in einem Einzelschicksal mit Füssen getreten werden.
Je länger das Verfahren dauert, je höher werden die Entschädigungsforderungen von Achim (Ba-ch). Und bezahlt werden sie dann aus der Staatskasse der öffentlichen Hand.
Sämtliche Beweismittel liegen der Redaktion schriftlich vor.
Ort: Velten bei Berlin achim.raschke@googlemail.com
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2.2 Innenministerium Brandenburg verletzt die Menschenrechte
BESCHWERDE GEMÄSS ARTIKEL 34 DER EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION
vom 28.04.2011 (2.2) (Nachtrag)
(ABSCHRIFT)
II. EXPOSE DES FAITS
Statement Of The Facts
Darlegung des Sachverhalts
Die Beschwerde richtet sich gegen die überlange Dauer des Verfahrens des Beschwerdeführers beim Verwaltungsgericht Potsdam – 11 K 2657/09 – gegen das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg wegen verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung.
Der im Jahr 1954 in der ehemaligen DDR geborene Beschwerdeführer wurde wegen einer zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehungen vom 21. August 1972 bis zum 25. Oktober 1972 aufgrund eines gescheiterten Versuchs, aus der DDR zu fliehen, und einer anderen zu Unrecht erlittenen Freiheitsentziehung vom 27. September 1989 bis 28. September 1989 rehabilitiert und entschädigt.
Wegen des erzwungenen Abbruchs seiner Schulausbildung und des erzwungenen Abbruchs der Berufsausbildung zum Zootechniker im Jahr 1972, weil er sich geweigert hatte, an der so genannten vormilitärischen Ausbildung teilzunehmen, begehrt er darüber hinaus seine berufliche Rehabilitierung.
Der Beschwerdeführer macht geltend, dass er bereits im Jahr 1990 einen Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung gestellt hat, über den noch nicht entschieden worden ist.
Auf Grund der Untätigkeit des Innenministeriums des Landes Brandenburg erhob der Beschwerdeführer am 10. November 2009 bei der Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts Potsdam Klage und beantragte den beklagten zu verpflichten, über den Antrag aus dem Jahre1990 zu entscheiden.
(Beweis: Klageschrift vom 10. November 2009, Anlage 1)
Am 10. November 2009 forderte das Verwaltungsgericht den Beklagten auf, innerhalb von acht Wochen auf die Klage zu erwidern.
(Beweis: Schreiben des Verwaltungsgerichts vom 10.November 2009, Anlage 2)
Da der Beklagte nicht auf die Klage erwiderte, beschwerte sich der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 07. Mai 2010 über die Untätigkeit. In dem Schreiben heißt es: „Da sich bei dem Verfahren seit 1990 nichts entwickelt, werden meine Grundrechte weiterhin verletzt, so bin ich ein Unterprivilegierter, ich habe es zu nicht viel im Leben gebracht, ich bin nichts wert, weil ich mich zu sehr um „Politik“ kümmerte, ich hätte mich eher um die Ausbildung kümmern sollen. Wegen der Verletzung meiner Würde erhebe ich eine erweiterte Klage. Durch das jahrelange Verfahren zur Rehabilitierung werde ich zum bloßen Objekt gemacht und damit die Menschenwürde massiv verletzt.
(Beweis: Schreiben des Beschwerdeführers vom 7. Mai 2010, Anlage 3)
Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. Juni 2010 bewilligte das Verwaltungsgericht dem Beschwerdeführer Prozesskostenhilfe.
(Beweis: Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14. Juni Juni 2010, Anlage 4)
Mit Bescheid vom 2. November 2010 wurde über den Antrag des Beschwerdeführers vom 8. September 2004 und vom 25. März 2005 auf verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung entschieden. Der Antrag wurde abgelehnt, weil die Voraussetzungen des Rehabilitierungsgesetzes nicht erfüllt seien.
(Beweis: Bescheid des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom 2. November 2010, Anlage 5)
Dieser Bescheid ist Gegenstand des Verwaltungsgerichtlichen Verfahrens geworden. Das Verwaltungsgericht hat über die Klage auf Rehabilitierung noch nicht entschieden.
III. EXPOSE
ANGABE DER GELTEND GEMACHTEN VERLETZUNG(EN) DER KONVENTION UND ODER ZUSATZPROTOKOLLE UND BEGRÜNDUNG DER BESCHWERDE
Der Beschwerdeführer rügt die Verletzungen des Rechts aus Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Entscheidung.
Die Klage des Beschwerdeführers vom 10. November 2009 ist seitdem beim Verwaltungsgericht anhängig, ohne dass das Gericht ein Urteil erlassen hat. Die Verfahrensdauer verletzt das Recht des Beschwerdeführers aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Konvention, wonach jede Person ein Recht darauf hat, dass über ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen innerhalb angemessener Pflicht entschieden wird.
Gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs beurteilt sich die Angemessenheit der Verfahrensdauer in Anbetracht der besonderen Umstände der Rechtssache sowie unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien: die Komplexität des Falles, das Verhalten des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie die Bedeutung des Rechtsstreits für den Beschwerdeführer. (siehe u.a. Frydlender gegen Frankreich [GK], Nr. 30979/96, Rn 43).
1. Komplexität des Verfahrens
Das Verfahren des Beschwerdeführers gegen das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, in dem dieser die Rehabilitierung wegen seiner politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR begehrt, stellt sich weder als besonders schwierig noch als komplex dar.
2. Verhalten des Verwaltungsgerichts
Die überlange Verfahrensdauer beruht auf dem Verhalten des Verwaltungsgerichts.
Dem Beschwerdeführer ist bewusst, dass zwar das Verwaltungsverfahren, das mit dem Ablehnungsbescheid vom 2. November 2010 endete, nach Art 6 Abs. 1 der Konvention bei der Verfahrensdauer nicht zu berücksichtigen ist. Aufgrund der sehr langen Dauer des Verwaltungsverfahrens war das Verwaltungsgericht aber gehalten, dass Gerichtsverfahren beschleunigt zu behandeln. Auch dann, wenn man nicht auf dem Rehabilitierungsantrag des Beschwerdeführers aus dem Jahr 1990 abstellt, sondern erst auf den Rehabilitierungsantrag
vom 8. September 2004 und vom 25. März 2005, dauerte das Verwaltungsverfahren bis zum Bescheid bereits circa sechs Jahre und damit übermäßig lange.
Das Verwaltungsgericht musste auch darauf Rücksicht nehmen, dass das Geschehen, auf das der Rehabilitierungsantrag gestützt ist – erzwungene Abbruch der Schulausbildung aus dem Jahr 1971 und erzwungener Abbruch der Berufsausbildung zum Zootechniker aus dem Jahre 1972. - bereits sehr lange zurück liegt und auch aus diesem Grunde ein berechtigtes Interesse des Beschwerdeführers an eine beschleunigte Entscheidung über die Klage entsteht.
Das Verwaltungsgericht hätte deshalb alle möglichen Maßnahmen treffen müssen, um das Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Das Verwaltungsgericht hat jedoch mit seiner Klageerhebung am 10. November 2009 außer dem Beschluss auf Prozesskostenhilfe nichts wesentliches veranlasst. 3. Verhalten des Beschwerdeführers
Der Beschwerdeführer hat dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht keine Verzögerungen verursacht.
4. Bedeutung für die Interessen des Beschwerdeführers
Das Verfahren auf Rehabilitierung wegen politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR ist für den Beschwerdeführer von erheblicher Bedeutung.
5. Ergebnis
Die bisherige Dauer des Verfahrens beim Verwaltungsgericht Potsdam ist im Ergebnis nicht mehr angemessen und verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Art. 6 Abs. 1 der Konvention.
Ort: Velten bei Berlin achim.raschke@googlemail.com
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Ergänzungen
NACHTRAG (31.07.11)
25.05.2010
betrifft Klage vom 10.11.2009 wegen verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung, beantragt 1990!
Da sich bei dem Verfahren seit 1990 nichts entwickelt, werden meine Grundrechte, insbesondere die Würde nach dem Grundgesetz Deutschlands weiterhin verletzt, so bin ich unterprivilegiert in dem Staat. Nicht viel im Leben konnte ich bewirken, ich bin nichts wert, weil ich mich unüberlegt, zu oft die aktuelle Gesellschaft beeinflussen wollte,statt mich um meine Karriere und um mein Wohlergehen zu sorgen. So erhebe ich eine grundlegende Klage (Verfassungsklage) gegen das Innenministerium Brandenburg, damit hier die Menschenrechte, wegen meiner mangelhaften Rehabilitierung, wieder hergestellt werden.
Ich bitte um Prozesskostenhilfe.
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Die folgende Pressemeldungen war sicher umsonst, es stecken Mächte dahinter ...
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No Responses to “Presseportale Pressemitteilungen – - - -”
der Kommentar vom 17.08.wurde abgelehnt.
Jetzt spreche ich das Thema Menschenrechte an und bitte um
Hilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit-
“Menschenrechtsverletzungen in Deutschland *”
politischen Themen > Politik und Gesellschaft in Deutschland > Staat & Zivilgesellschaft
Bürgerrechte in Deutschland – Land Brandenburg
24.08.2011 Um 07.21 hat ein RA die eine Vertretung leider wiederholt abgelehnt, aber eine andere kompetente Hilfe wurde mir dafür zugesichert, außerdem wird die Verfassungsklage von einem anderen qualifizierten RA bearbeitet.
Schon wieder Zeit vergangen, wenig Ruhe habe ich ... 01.09.2011
Der Rat aufzugeben ist grundsätzlich so gut wie schlecht.
Ich habe mit dem Aufgeben ganz üble Erfahrungen machen müssen.
Unsere Menschenrechtsverletzer incl. derer Opportunisten erklären dann immer, dass man selbstverständlich letztlich doch Recht erhalten hätte, denn wir leben schliesslich in einem Rechtsstaat voller Grundrechte, Menschenrechte und Gerechtigkeit und wenn man seine Rechte nicht wahrnimmt hat man selbst Schuld. Man wird dann also doppelt verarscht, denn die Opportunisten etc. loben sich dann noch zusätzlich für ihr rechtes und gerechtes Verhalten und der Geschädigte wird als Verlierer verspottet, der zu dumm ist die Rechtsmittel etc. auszuschöpfen.
Wenn man das nicht macht wird es einem auch gerne grundlos zum eigenen Nachteil negativ besonders von Juristen ausgelegt. Man ist einfach ein niederer minderwertiger Mensch, weil man seine Rechte nicht wahrgenommen hat und daran sieht man ja schon, dass da nichts dran war.
Wenn man allerdings seine Rechte wahrnimmt ist man gerne auch mal ein Störenfried und Querulant in der Juristenordnung und es kommt auch vor, dass einem dann vorgeworfen wird mit seinen sinnlosen und nutzlosen Eingaben (Die in Wirklichkeit vollkommen berechtigt waren und korrekt eingelegt worden sind) bis in die letzte Instanz gezogen ist.
In der Justiz besonders am BVerfG ist es so, dass diese sich rühmen wie sehr die deutsche Justiz die Grundrechte und Menschenrechte einhält. Das können diese und die vielen anderen dergleichen natürlich besonders gut machen, wenn erst gar keine entsprechenden Beschwerden eingehen.
Den Nachweis, dass man in der Justiz und Politik gerne verarscht wird kann man nur führen, wenn man es bis zum letzten durchzieht.
Auf der anderen Seite kann man nur so tatsächlich auch noch etwas gewinnen, denn wenn man aufgibt hat man bereits verloren.
Man muss sich einfach nur selbst überlegen wieviel Zeit, Energie, Geld, geistige Gesundheit etc. man dafür aufwenden kann und möchte.
Bei besonders vielen Juristen hat man es mit geistig kranken oder verlogenen Menschen zu tun. Geistig kranke Richter können und schicken geistig gesunde Menschen zu hauf zu psychologischen Untersuchungen, weil diese diese für geistig krank halten und ihre eigene besonders Schizophrenie für geistig gesund. Mancher Richter schickt so mehr wie 100 Menschen zu psychologischen Untersuchungen. Der Richter, der einen solchen kranken Wahnsinn tätigt, dass es absolut offenkundig ist, wird sein ganzes Leben nicht untersucht und der Bürger vor ihm geschützt, weil er Richter ist und da er einen Amtseid geschworen hat, kann er auch nicht geistig krank sein. Das ist tatsächlich so!
Wenn dem also nichts entgegenspricht, dann muss man es sogar bis zum letzten durchziehen und den Wahnsinn auch noch zeitintensiv veröffentlichen. Denn nur so kann man etwas bewirken.
Ort: Velten bei Berlin achim.raschke@googlemail.com
Beiträge: 117
Stimmung:
2.3 Anträge auf Unterstützung
Trotz meiner Klagen von 2007 bis 2011
bleibt der Staat (das Innenministerium) weiterhin untätig.
06.09.2011 Aktueller Stand
Wie organisiert das Gericht den Prozess? -3 Titel weiter
Wer kann den Staat daran erinnern, wie die Gesetze anzusprechen sind?? Es wird gesagt die Verfogtenverbände? *- Das Innenministerium ist stolz und wie immer unbeeindruckt ... Fragen ohne Antwort -
(Aber gut, dass es so viele soziale Einrichtungen gibt).
Die Durchführung der Rehabilitierung ist, glaube ich im Grundgesetz festgelegt.
Warum hält sich der Staat nicht daran? Mir fällt`s ein - sicher die Überlastung der Beamten ist die Ursache ...
Eine Einschränkung meiner Grundrechte seit den 90-er Jahren wird ignoriert
Hilfe habe ich gesucht, die Parteien sind nicht mehr in der Pflicht, sie haben beschlossen, was das Innenministerium ausführen muss, aber wer hat die Kontrolle? DAS INNENMINISTERIUM KONTROLLIERT SICH SELBST. (Hatten wir das nicht schon einmal ...?)
Die Piratenpartei Deutschland bitte ich um Mithilfe
Sebastian Nerz an mich 18.08.2011 E - Mail
Sehr geehrter Herr Raschke,
das Zitat von Moosline entstammt einer Aussage von mir betreffend
Servergate. Sie hatte keinen Zusammenhang mit Ihrem Anliegen.
Wenn es nur dieses Missverständnis war ist es ja einfach klärbar.
Wenn Sie Unterstützung dafür möchten, schicken Sie bitte Ihre Anfrage-
email an vorstand@piratenpartei.de, dann können wir das gerne diskutieren.
Moosline ist Moderatorin des Forums der Piratenpartei Schweiz und
Mitglied des Vorstandes der "Piraten ohne Grenzen", sie ist nicht im
Vorstand der Piratenpartei Deutschland.
Grüße und Danke,
Sebastian Nerz
AM GLEICHEN TAG WURDE EINE ANFRAGE GESTELLT.
Sehr geehrter Herr Raschke, (30.08.2011)
wir sind uns nicht ganz sicher, wie wir Ihnen bei Ihrem Anliegen helfen sollten oder um was genau es Ihnen eigentlich geht.
Daher würden wir aktuell eine Unterstützung ablehnen.
Mit freundlichen Grüßen,
an Sebastian Nerz (31.08.2011)
Sehr geehrter Herr Nerz, für ihre schnelle Antwort danke ich, im wesentlichen kan ich mir Hilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit gut vorstellen, dazu habe ich gestern das letzte ins Internet gestellt:
Mobbing des Staates
NOCHMALS: Wer erklärt dem Staat, was Gesetze sind - gibt es keine keine kontrollierende Instanz, nein - der Staat hat Narrenfreiheit, wie in einer Monarchie? ... Stimmt ich hatte es vergessen, in einer Monarchie gibt es ja keinen Staat.
Erstellt von Achim_Ba_ch, Gestern 18:19 Uhr
Am 04.09. wurden weitere wichtige Anträge auf Unterstützung gestellt.
SPD an mich: 05.09.11
Lieber Joachim,
in deinem persönlichen Fall und in Bezug auf deiner Bitte möchte ich dir antworten ...
Bezüglich deiner Frage um Hilfe bei deinem Rehabilitierungsantrag möchte ich dir folgendes sagen. Wir als Mitglieder des SPD Ortsvereins sind in dieser Thematik überhaupt nicht bewandert. Aber ich möchte dir gerne drei Personen benennen, die dir vielleicht helfen können. Dieses sind die zwei Landtagsabgeordneten Alwin Ziel und Thomas Günther, sowie die Bundestagsabgeordnete Angelika Krüger-Leißner. Da die Thematik das Land Brandenburg betrifft, möchte ich dir empfehlen, Alwin Ziel zu kontaktieren. Er war einige Jahre Innenminister und kann die Thematik besser einschätzen als wir es könnten.
Du erreichst Alwin Ziel über sein Bürgerbüro:
Gesellschaft für gute
Nachbarschaft zu Polen
Regionalverband der Deutsch-Polnischen Gesellschaft
c/o K.-U. Göttner - vorstand@guteNachbarn.de
030 – 51 23 903
05.09.2011
Nochmaliges Fazit: Der Staat hatte über 20 Jahre Zeit gebraucht zu entscheiden, er wartet lieber, wann bekomme ich meine Antwort? Bei der nächsten Frage, die der Staat an mich hat wird man auf die Antwort auch über 20 Jahre warten können,
- es ist scheinbar legitim, lange auf den Staat warten "zu dürfen". Schade, dass ich das Fluchen nie gelernt habe, dann wäre die Provokation in Szene gesetzt.
Geändert von Achim-Ba-ch (09.09.2011 um 06:31 Uhr).
Ort: Velten bei Berlin achim.raschke@googlemail.com
Beiträge: 117
Stimmung:
Zensur!
Zensur?
16.08.
Jetzt fehlen wieder einige vorgehende Belege (21:00), vielen Dank! ...
21:30 Uhr Es ist wieder alles vorhanden und hatte mich schon fast mit einem Totalitärem System abgefunden. Aber ich bin froh, dass es nicht so ist.
nach 22:00 Uhr noch einmal kurz weg, warum?
... Aber vielen Dank, dass es wieder vorhanden ist.
VIELLEICHT HABE ICH MICH GETÄUSCHT?
Geändert von Achim-Ba-ch (30.08.2011 um 09:43 Uhr).